Wer wegen einer Tätowierung krank wird, muss auf Gehalt verzichten

Veröffentlicht: 08.07.2025
imgAktualisierung: 08.07.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.07.2025
img 08.07.2025
ca. 2 Min.
Tätowierer mit Handschuhen arbeitet an farbigem Tattoo auf einem tätowierten Unterarm im Studio.
nejron / Depositphotos.com
Eine Tattoo-Entzündung führt zur AU: Das LAG Schleswig-Holstein entschied, dass in diesem Fall kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.


Werden Beschäftigte krank, muss man als Unternehmen dennoch Gehalt zahlen. Das gilt aber nur, sofern der Grund für die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist. Was das genau bedeutet, hat nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 22.05.2025, Aktenzeichen: 5 Sa 284 a/24) beleuchtet.

Krankschreibung wegen entzündetem Tattoo

Die Klägerin war als Pflegehilfskraft in einem Pflegedienst tätig. Sie ließ sich am 15. Dezember 2023 eine Tätowierung am Unterarm stechen. Wenige Tage später entzündete sich die Hautstelle, weshalb sie ärztlich behandelt und vom 19. bis 22. Dezember sowie erneut am 27. und 28. Dezember krankgeschrieben wurde. Die Arbeitgeberin verweigerte die Entgeltfortzahlung für diese Tage mit der Begründung, die Klägerin habe die Erkrankung selbst verschuldet. Auf der Gehaltsabrechnung wurde dieser Zeitraum sogar als „unentschuldigtes Fehlen“ bzw. „Arbeitsbummelei“ deklariert.

Die Klägerin klagte auf Zahlung des Differenzbetrags zum vollen Monatsgehalt in Höhe von 465,90 Euro brutto. Sie argumentierte, es handle sich um eine unvorhersehbare Komplikation, wie sie nur in ein bis fünf Prozent der Tätowierungen auftrete. Dies sei kein schuldhaftes Verhalten. Zudem seien Tätowierungen heute sozial anerkannt und Teil der privaten Lebensführung, vergleichbar mit risikobehafteten Sport.

Komplikation wurde billigend in Kauf genommen

Nachdem die Klage bereits vom Arbeitsgericht Flensburg abgelehnt worden war, bestätigte das LAG diese Entscheidung. Die Klägerin habe durch das Einlassen auf die Tätowierung die gesundheitliche Komplikation billigend in Kauf genommen. Somit liege ein „Verschulden gegen sich selbst“ vor.

Zwar komme es nur in maximal fünf Prozent der Fälle zu Komplikationen; dies sei aber ausreichend, um von einer vorhersehbaren und damit in Kauf genommenen Nebenwirkung zu sprechen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 08.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
Kommentar schreiben

dirk
09.07.2025

Antworten

Ja - klingt merkwürdig - und wirft Fragen auf, inwieweit Krankheitsfolgekosten wie in diesem Fall vom Arbeitgeber getragen werden müssen. Ebenso wie, inwieweit sie von der Krankenkasse - und somit von der Solidargemeinschaft aller Versicherten getragen werden muss. Auch wenn Tattoos sozial akzeptiert und Alltag sind, bleibt es eine selbst zugefügte bzw. freiwillig von beauftragten Dritten durchgeführte Körperverletzung. Die Frage ist, wie weit müssen Dritte für selbst verschuldete Kosten haften - Tattoos, Piercings, Schönheits-OPs, Tiefschnee-Skifahren, Extrem-Mountainbiking, beim riskanten Selfie vom Wanderweg in die Schlucht fallen usw... Soll ein Arbeitgeber und auch die Allgemeinheit für jede persönliche Dummheit solidarisch zahlen müssen? Oder sollte statt der heutigen Vollkasko-Mentalität nicht wieder mehr ein Bewusstsein für Eigenverantwortung und Risikobewusstsein geschaffen werden? Wer sich bewusst in größere Gefahr begibt - auch einer möglichen Wundentzündung (und 1-5 % Risiko finde ich jetzt nicht wenig...) - sollte sich dessen und auch der möglichen Folgen auch bewusst sein. Und ggf. selbst dafür haften. Oder?
I.Rauer-Bopp
09.07.2025

Antworten

Von diesem Urteil fürchte ich, dass Skiunfälle, Unfälle bei der Gartenarbeit, der Aufenthalt in einer Entzugsklinik u.v.m.sukzessive auch als selbstverschuldet bewertet werden könnten.
S.K.
09.07.2025
Ganz ehrlich, das würde ich mir manchmal sogar wünschen. Ich habe nämlich kein Verständnis, dass ich am Sonntag privat einen Bungeesprung mache und danach der Allgemeinheit auf der Tasche liege.