Werden Beschäftigte krank, muss man als Unternehmen dennoch Gehalt zahlen. Das gilt aber nur, sofern der Grund für die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist. Was das genau bedeutet, hat nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 22.05.2025, Aktenzeichen: 5 Sa 284 a/24) beleuchtet.
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