Ein Busfahrer, der einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat, darf ordentlich gekündigt werden – zumindest dann, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn (Urt. v. 11.02.2026, Aktenzeichen: 3 Ca 1504 d/25) entschieden.
Der Fahrer war während einer Linienfahrt durch die Sonne geblendet und bediente die Sonnenblende, statt seine Fahrweise anzupassen. Dabei beschleunigte er sogar. Die Folge: 20 Verletzte, davon vier schwer.
Kommentar schreiben