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Selbstverschuldeter Unfall: Kündigung ohne Abmahnung rechtens

Veröffentlicht: 29.04.2026
imgAktualisierung: 29.04.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
29.04.2026
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ca. 1 Min.
Hand hält Halteschlaufe in Bus oder Straßenbahn, gelbe Stangen und warmes Sonnenlicht im Hintergrund
AllaSerebrina / Depositphotos.com
Nach einem schweren Busunfall mit 20 Verletzten bestätigt das Arbeitsgericht die Kündigung eines Fahrers wegen grober Fahrlässigkeit.


Ein Busfahrer, der einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat, darf ordentlich gekündigt werden – zumindest dann, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn (Urt. v. 11.02.2026, Aktenzeichen: 3 Ca 1504 d/25) entschieden.

Der Fahrer war während einer Linienfahrt durch die Sonne geblendet und bediente die Sonnenblende, statt seine Fahrweise anzupassen. Dabei beschleunigte er sogar. Die Folge: 20 Verletzte, davon vier schwer.

Das Gericht sah laut dem Expertenforum Arbeitsrecht darin kein bloßes „Augenblicksversagen“, sondern grobe Fahrlässigkeit. Gerade im Personenverkehr gelten besonders hohe Sorgfaltspflichten. Wer diese missachtet, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich.

Eine Abmahnung reichte nach Auffassung des Gerichts nicht mehr aus – auch, weil bereits einschlägige Vorfälle vorlagen. Die ordentliche Kündigung wurde daher als sozial gerechtfertigt bestätigt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 29.04.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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