Mutterschutz in Eigenleistung
Derzeit können sich Selbstständige für den Zeitraum von sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bis in der Regel acht Wochen nach der Geburt lediglich freiwillig absichern. Begründet wird dies damit, dass sich die Vorschriften im Mutterschutzgesetz in erster Linie an Arbeitgeber richten, um die Gesundheit von Frau und Kind bzw. die Fortsetzung der Beschäftigung zu ermöglichen sowie Diskriminierungen zu verhindern. „Das Mutterschutzgesetz setzt daher arbeitsvertragliche Strukturen voraus, in denen dem Arbeitgeber Organisations- und Weisungsrechte zustehen. Selbstständige hingegen sind in der Organisation ihrer Arbeit und ihrer Arbeitsbedingungen nicht an die Vorgaben eines Arbeitgebers gebunden. Selbstständige entscheiden selbst, ob, was, wann und wie viel sie arbeiten“, heißt es dazu auf dem Portal des Bundesfamilienministeriums.
Der Verband der Unternehmerinnen in Deutschland begrüßt daher eine Finanzierung von Mutterschutz-Leistungen für Selbstständige in ähnlicher Form wie bei Angestellten. Mutterschutz für Selbstständige sei keine Frauensache, sondern eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Notwendigkeit, so Verbandssprecherin Viktoria Keltenich. Eine Reform würde eine überfällige Gerechtigkeitslücke schließen und die Gründungskultur stärken.
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