Schneechaos auf dem Arbeitsweg: Müssen Arbeitgeber Verspätungen akzeptieren?

Veröffentlicht: 12.01.2026
imgAktualisierung: 12.01.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
12.01.2026
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ca. 2 Min.
Verschneite Stadtstraße mit parkenden Autos, roten Ampeln und Schneefall bei winterlicher Abendstimmung.
Erstellt mit KI
Was passiert, wenn Mitarbeitende wegen Schnee zu spät kommen? Wie Führungskräfte fair, aber auch rechtssicher reagieren.

Diesmal: Wenn der Winter den Wecker ignoriert

Draußen ist alles weiß. So richtig weiß. Der Parkplatz vorm Lager sieht eher nach Skipiste aus, der Lieferwagen steckt irgendwo zwischen Schneehaufen und Bordstein fest. Im Büro tropfen nasse Jacken über Stuhllehnen, während sich der erste Kaffee des Tages mühsam durch die Maschine kämpft.

Dann vibriert das Handy. „Sorry, ich komme später. Bahn fährt nicht, Straße dicht.“

Du seufzt innerlich. Schon wieder Schnee. Schon wieder Verspätung. Und sofort stellt sich die Frage: Muss ich das akzeptieren – oder ist das ein Problem des Mitarbeiters?

Arbeitsrecht bei Schnee: Wer trägt das Wegerisiko?

❄️Zuspätkommen wegen Schnee – was gilt rechtlich?

  • Der Grundsatz ist klar: Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko. Heißt: Wie sie pünktlich zur Arbeit kommen, ist grundsätzlich ihre Sache.
  • Schnee, Glätte, ausgefallene Züge gelten rechtlich meist nicht als unvorhersehbares Ereignis, sondern als allgemeines Lebensrisiko.
  • Wer wegen Schnee zu spät kommt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Vergütung für die ausgefallene Zeit (§ 326 Abs. 1 BGB).

🚆 Öffentliche Verkehrsmittel fallen aus

  • Auch bei Bahn- oder Busausfällen bleibt es beim Wegerisiko.
  • Mitarbeitende müssen früher losfahren oder alternative Wege einplanen, wenn Schnee angekündigt ist.
  • Nur bei extremen, völlig unvorhersehbaren Ausnahmefällen (z. B. plötzlichen Naturkatastrophen) kann etwas anderes gelten.

⚠️ Abmahnung oder Ärger?

  • Einmaliges Zuspätkommen wegen Schnee rechtfertigt keine Abmahnung.
  • Wiederholtes Zuspätkommen, obwohl die Wetterlage bekannt ist, kann jedoch abmahnfähig sein.
  • Wichtig ist immer die Verhältnismäßigkeit und die konkrete Situation.

Praxistipps für Arbeitgeber:innen bei Schneechaos

✅ So bleibst du rechtssicher und fair

  • Kommunikation zählt: Sprich offen mit dem Team über Erwartungen bei winterlichen Bedingungen.
  • Gleitzeit oder Homeoffice, wenn möglich, entschärfen viele Konflikte.
  • Minusstunden sind zulässig, wenn Mitarbeitende unverschuldet fehlen – aber nur im Rahmen der vertraglichen Regelungen.
  • Kulanz zeigen, vor allem bei extremen Wetterlagen – das zahlt auf das Betriebsklima ein.

Auflösung: Schnee entschuldigt nicht alles – aber Menschlichkeit hilft

Auch wenn der Winter draußen tobt: Rechtlich bleibt das Zuspätkommen wegen Schnees meist Privatsache der Mitarbeitenden. Lohn für die verlorene Zeit gibt es dann nicht automatisch.

Gleichzeitig gilt: Wer bei Schnee ausschließlich mit dem Paragrafen winkt, verliert schnell das Teamgefühl. Klare Regeln, etwas Flexibilität und ein realistischer Blick auf die Situation sorgen dafür, dass der Winter nicht auch noch das Betriebsklima einfriert.

Veröffentlicht: 12.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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