Mobbing am Arbeitsplatz kann zu enormen psychischen Belastungen für die Betroffenen führen und die Arbeitsatmosphäre nachhaltig schädigen. Arbeitgebende haben sogar klare Pflichten, um ihr Personal zu schützen – nicht nur vor körperlichen, sondern auch vor psychischen Belastungen, sonst machen sie sich mitschuldig und müssen beispielsweise ein Schmerzensgeld zahlen.
Die Opfer sind jedoch auch ihrerseits in der Verantwortung, aktiv Hilfe zu suchen und Beweise zu sichern, um spätere Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können – und den mobbenden Personen nicht noch in die Karten zu spielen. Das zeigt ein Urteil aus dem Arbeitsrecht.
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