In unserer Reihe „Chef:in im Recht“ beleuchten wir typische Streitfragen und Alltagssituationen aus dem Arbeitsleben kleiner Unternehmen – und klären, was rechtlich gilt.
Diesmal: Was tun, wenn der Mitarbeiter die Weihnachtsfeier verweigert
„Also… ich komm da lieber nicht mit.“
Als Jan diesen Satz in den Raum wirft, bleibt es im Lager kurz still. Anna hat gerade die Einladung zur Weihnachtsfeier in die Runde gegeben. Glühwein, Buffet, lockere Stimmung – eigentlich freuen sich alle jedes Jahr darauf. Nur Jan steht da, die Hände in den Taschen, und wirkt, als wolle er am liebsten direkt wieder verschwinden.
„Alles gut bei dir?“, fragt Anna vorsichtig.
Jan zuckt mit den Schultern: „Ist nicht so mein Ding. Will da nicht hin. Aber… muss ich?“
Anna kennt die Frage. Kommt jedes Jahr wieder hoch – und jede:r Chef:in fragt sich irgendwann: Kann ich verlangen, dass alle zur Weihnachtsfeier erscheinen? Oder ist das komplett freiwillig?
Weihnachtsfeier verpflichtend? Das sagt das Arbeitsrecht
In den allermeisten Fällen ist die Teilnahme an Weihnachtsfeiern freiwillig, da diese außerhalb der Arbeitszeit stattfinden und damit Freizeit sind. Um eine Anwesenheit durchzusetzen, dürfen Arbeitgeber:innen die Teilnahme auch nicht einfach als Arbeitszeit deklarieren.
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