Mitarbeiter verspätet sich täglich – Welche Maßnahmen sind zulässig?

Veröffentlicht: 19.09.2025
imgAktualisierung: 19.09.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.09.2025
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Genervter Chef im Lager schaut auf die Uhr, Kurier kommt zu spät zur Arbeit
Erstellt mit KI
Tägliche Verspätungen und Lohnabzüge: Wann Kürzungen erlaubt sind und wie Unternehmen auf Zuspätkommen reagieren können.

Diesmal: Kurier kommt jeden Tag 15 Minuten zu spät – darf ich Lohn kürzen?

Jeden Morgen das gleiche Spiel: Sven steht schon mit dem Kaffee in der Hand im Lager, die Kartons stapeln sich, die Routen sind geplant. Nur einer fehlt – der Kurier. Wieder 8:15 Uhr statt 8:00 Uhr. „Na toll“, denkt Sven, „die Hälfte der Tour kann ich schon wieder umwerfen“. Der Kurier kommt mit einem entschuldigenden Grinsen, aber Sven kocht innerlich: „Das sind jeden Tag 15 Minuten, die ich mitbezahle – geht das überhaupt? Oder kann ich da einfach am Lohn drehen?“

Arbeitszeit und Lohnkürzung bei Zuspätkommen – das gilt rechtlich

Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht: kein Lohn ohne Arbeit. Wer zu spät zur Arbeit erscheint, erfüllt seine arbeitsvertragliche Pflicht nicht – für diese versäumte Zeit besteht daher auch kein Anspruch auf Vergütung.

Arbeitgeber:innen dürfen allerdings nicht nach Belieben den Lohn kürzen. Zulässig ist nur, den tatsächlich ausgefallenen Zeitraum abzuziehen. Pauschale Sanktionen oder Strafabzüge sind hingegen unzulässig.

Kommt es regelmäßig zu Verspätungen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Zunächst ist eine Abmahnung erforderlich. Bleibt das Verhalten trotz Abmahnung unverändert, kann sogar eine Kündigung gerechtfertigt sein. Arbeitgeber:innen sollten daher nicht zu lange untätig bleiben – sonst besteht die Gefahr, dass das Recht auf Abmahnung als verwirkt gilt.

Handlungsspielraum: So reagieren Arbeitgeber:innen richtig bei wiederholtem Zuspätkommen

  • Die nicht geleistete Zeit kann anteilig vom Lohn abgezogen werden – aber nur für die konkrete Fehlzeit.
  • Alles schriftlich dokumentieren: genaue Uhrzeiten notieren.
  • Gespräch suchen: Oft gibt es nachvollziehbare Gründe (z. B. ÖPNV-Probleme).
  • Bei wiederholtem Zuspätkommen: Schriftliche Abmahnung aussprechen, aber nicht zu lange warten. 
  • Kündigung ist nur als letztes Mittel denkbar – und nur nach vorheriger Abmahnung.

Fazit: Auf die Beweise kommt es an

Svens Ärger ist verständlich – aber einfach „am Lohn drehen“ funktioniert nicht. Klar ist: Für die 15 Minuten, die der Kurier nicht arbeitet, gibt es auch keinen Lohn. Darüber hinausgehende Kürzungen oder Strafen sind nicht erlaubt. Wer dauerhaft zu spät kommt, riskiert nach einer Abmahnung sogar die Kündigung.

Veröffentlicht: 19.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 19.09.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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