Antwort war verbindlich, die Kündigung treuwidrig
Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstieß: Der Kläger durfte sich auf die mündliche Antwort, dass man ihn natürlich übernehmen werde, verlassen. Immerhin wurde diese Aussage nicht von irgendjemandem, sondern vom Abteilungsleiter, der auch Prokurist war, getätigt. Damit war er nicht nur für Personalentscheidungen verantwortlich, sondern handelte auch im Namen der Arbeitgebergesellschaften. Zusätzlich kam hinzu, dass er sowohl den Anstellungsvertrag, als auch die Kündigung unterschrieb.
Kommentar schreiben