Ist eine Kündigung nach Krankmeldung zulässig?

Veröffentlicht: 07.07.2025
imgAktualisierung: 07.07.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
07.07.2025
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Acht Holzfiguren in einer Reihe, fünf davon mit roten X-Markierungen über der Brust.
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Unternehmen dürfen auch nach Krankmeldung in der Probezeit kündigen – sofern dokumentierte Leistungsmängel vorliegen.


Ein Arbeitsunfall auf glatter Straße, eine darauffolgende Krankmeldung – und nur wenige Tage später die Kündigung: Was zunächst wie eine unzulässige Reaktion auf die Arbeitsunfähigkeit wirkt, entpuppte sich im gerichtlichen Verfahren als rechtlich haltbar.

Krankschreibung wegen Unfalls während der Arbeit

Ein Arbeitnehmer aus Spanien wurde am 1. August 2023 als Fahrer in Deutschland eingestellt. Am 16. Januar 2024 verunglückte er während der Arbeit auf einer eisglatten Straße und verletzte sich. Am 24. Januar 2024 legte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, gültig bis zum 31. Januar 2024. Nur zwei Tage später – am 26. Januar – kündigte der Arbeitgeber während der Probezeit. Die Kündigung, zugestellt am 28. Januar, erfolgte gleichzeitig bei zwei weiteren rumänisch-stämmigen Angestellten, die wie er über dieselbe Vermittlungsfirma eingestellt worden waren.

Gericht: Keine Kündigung wegen der Krankmeldung

Der betroffene Arbeitnehmer erhob Klage: Er sah in der Kündigung eine unzulässige Maßregelung aufgrund seiner Krankmeldung (§ 612a BGB) und einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB). Sowohl das Arbeitsgericht Frankfurt als auch das Landesarbeitsgericht Hessen (Urteil vom 28.03.2025, Aktenzeichen: 10 SLa 916/24) wiesen seine Klage ab, da die Kündigung aus anderen Gründen erfolgte und nicht vorrangig wegen der Krankmeldung.

Allein die zeitliche Nähe von Krankschreibung und Kündigung belegen laut Gericht keine verbotene Sanktion. Im konkreten Fall konnte der Arbeitgeber glaubhaft darlegen, dass Unzufriedenheit mit Fahrperformance und mangelnde Deutschkenntnisse entscheidend waren. Zudem wurden zwei weitere Kollegen aus dem gleichen Grund entlassen – es lag eine einheitliche Personalentscheidung vor.

Kündigung in der Probezeit: Was E-Commerce-Unternehmen jetzt beachten sollten

Das jüngste Urteil zur Probezeitkündigung nach Krankmeldung bestätigt einen wichtigen Grundsatz: Auch im E-Commerce dürfen Arbeitgeber:innen – etwa in Plattformbetrieben oder Versandzentren – während der Probezeit kündigen, wenn nachvollziehbare Leistungsmängel oder organisatorische Gründe vorliegen. Entscheidend ist eine saubere Dokumentation, etwa zur Sprachkompetenz im Kundensupport oder zur Effizienz in der Logistik. Zudem stärken einheitliche Personalentscheidungen die Argumentation.
 

Veröffentlicht: 07.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 07.07.2025
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Sandra May

Sandra May

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