Krankschreibung wegen Unfalls während der Arbeit
Ein Arbeitnehmer aus Spanien wurde am 1. August 2023 als Fahrer in Deutschland eingestellt. Am 16. Januar 2024 verunglückte er während der Arbeit auf einer eisglatten Straße und verletzte sich. Am 24. Januar 2024 legte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, gültig bis zum 31. Januar 2024. Nur zwei Tage später – am 26. Januar – kündigte der Arbeitgeber während der Probezeit. Die Kündigung, zugestellt am 28. Januar, erfolgte gleichzeitig bei zwei weiteren rumänisch-stämmigen Angestellten, die wie er über dieselbe Vermittlungsfirma eingestellt worden waren.
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