Wer im Bewerbungsverfahren diskriminiert wurde, kann nicht unbegrenzt Verdienstausfall verlangen – wer inzwischen eine passende neue Stelle gefunden und dauerhaft ausgeübt hat, verliert den Anspruch für die Folgejahre. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.09.2026, Aktenzeichen: 8 AZR 153/25).
Ein Bewerber war 2009 wegen seines Alters abgelehnt worden. Ein Feststellungsurteil von 2018 verpflichtete den Arbeitgeber, sämtliche künftigen materiellen Schäden daraus zu ersetzen. Für 2020–2023 forderte der Kläger rund 236.000 Euro entgangenen Gewinn. Schließlich habe er Anspruch bis zur Rente.
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