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Illegale Überwachung im Betrieb: Gericht verhängt 15.000 Euro Schadensersatz

Veröffentlicht: 01.10.2025
imgAktualisierung: 01.10.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
01.10.2025
img 01.10.2025
ca. 1 Min.
Zwei Hände justieren eine Dome-Überwachungskamera an einer Decke mit grauen Paneelen.
AllaSerebrina / Depositphotos.com
Ein Unternehmen wurde wegen rechtswidriger Videoüberwachung eines Mitarbeiters zu 15.000 Euro Schadensersatz verurteilt.


Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Aktenzeichen: 18 SLa 959/24) hat einen Stahlbetrieb dazu verurteilt, 15.000 Euro Schadensersatz an einen Produktionsmitarbeiter zu zahlen. Der Kläger war fast zwei Jahre lang ohne rechtliche Grundlage per Video überwacht worden. Insgesamt 34 Kameras filmten rund um die Uhr die Betriebsräume, einschließlich des Arbeitsplatzes des Mitarbeiters.  

Das Gericht stellte fest, dass die Überwachung „einen schweren und rechtswidrigen Eingriff in die Rechte des Betroffenen“ darstelle. Weder die DSGVO noch § 26 BDSG rechtfertigten die Maßnahme. Auch lag keine freiwillige Einwilligung des Mitarbeiters vor, da er weder über sein Widerrufsrecht belehrt noch eine echte Wahlmöglichkeit hatte.  

Besonders schwerer Verstoß

Die umfassende und fast lückenlose Überwachung sei unverhältnismäßig gewesen. Sicherheits- und Diebstahlsgründe reichten laut Gericht nicht aus. Zudem habe der Arbeitgeber keine ausreichenden Maßnahmen zum Datenschutz ergriffen. „Die Beklagte hat sich in eklatanter Weise über die Vorgaben des Datenschutzrechts hinweggesetzt“, hieß es im Urteil. Angesichts der langen Überwachungsdauer und des psychischen Drucks sei die Summe von 15.000 Euro angemessen.  

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 01.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 01.10.2025
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Sandra May

Sandra May

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