Neues Gesetz: Gehalt muss in jede Stellenanzeige

Veröffentlicht: 17.06.2025
imgAktualisierung: 17.06.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.06.2025
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Euronoten hängen im Sonnenschein an einer Wäscheleine
Elena Schweitzer / Depositphotos.com
Ab kommendem Jahr wird die Angabe von Gehältern in Stellenanzeigen voraussichtlich zur Pflicht. Doch was bedeutet das konkret?


Noch ist es ein eher seltener Anblick: Eine Stellenanzeige, in der schwarz auf weiß steht, was man verdienen kann. Doch das wird sich bald ändern. Ab Juni 2026 heißt es: Schluss mit vagen Versprechen wie „attraktive Vergütung“ oder „leistungsabhängiges Gehalt“. Was bislang Verhandlungssache oder stille Erwartung war, wird bald zur Pflicht – zumindest für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Die EU will mehr Gehaltstransparenz – und Deutschland muss nachziehen.

Doch noch herrscht Unsicherheit: Was genau kommt da auf uns zu? Und wie bereitet man sich am besten vor?

Rückblick: Vom Auskunftsanspruch zur Offenlegungspflicht

Bewegung ist seit Jahren in diesem Thema drin. Bereits 2017 hat Deutschland mit dem Entgelttransparenzgesetz erste Schritte unternommen, um Lohnungleichheiten zu bekämpfen. Beschäftigte in größeren Betrieben erhielten ein Auskunftsrecht über Vergleichsgehälter. Eine Pflicht zur Offenlegung in Stellenanzeigen existierte jedoch nicht.

Auf EU-Ebene folgte 2023 ein größerer Wurf: Die Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) wurde verabschiedet und zielt nun auf eine deutlich umfassendere Transparenz ab.

Der aktuelle Stand: EU-Richtlinie da, deutsches Gesetz fehlt

Die EU-Richtlinie ist zwar 2023 in Kraft getreten, sie gilt jedoch nicht unmittelbar. Mitgliedstaaten wie Deutschland müssen sie daher zunächst in nationales Recht umwandeln, in diesem Fall bis spätestens Juni 2026. In Deutschland gibt es derzeit keinen entsprechenden Gesetzesentwurf – lediglich vorbereitende Arbeiten im Bundesministerium.

Rechtlich bindend ist die Pflicht zur Gehaltsangabe also noch nicht. Ob Deutschland die rechtzeitige Umsetzung schafft? Ungewiss.

Was ist geplant – und für wen gelten die Neuerungen?

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz verpflichtet die Mitgliedstaaten, klare Vorgaben für Gehaltsangaben in Stellenanzeigen gesetzlich zu verankern. Konkret bedeutet das: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen künftig bei jeder öffentlich ausgeschriebenen Stelle entweder das konkrete Gehalt oder eine klar definierte Gehaltsspanne angeben. Diese Pflicht gilt auf Jobportalen, Karriereseiten oder Social Media.

Für größere Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten kommt eine weitere Anforderung hinzu: Sie müssen zusätzlich regelmäßige Lohnberichte erstellen, in denen sie intern wie extern offenlegen, wie Gehälter innerhalb des Unternehmens verteilt sind – gegliedert nach Geschlecht und Tätigkeitsprofil. Kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind von der Regelung zunächst ausgenommen.

Was damit auf Unternehmen zukommt

Mit der gesetzlichen Umsetzung der Richtlinie entsteht für viele Unternehmen ein konkreter Handlungsdruck. Die sichtbarste Veränderung betrifft die Art, wie Stellenanzeigen gestaltet werden. Formulierungen wie „leistungsabhängig“ reichen künftig nicht mehr aus.

Gleichzeitig können interne Diskussionen über Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit emotional werden. Knallharte Zahlen eröffnen Raum für Diskussionen, vor allem, wenn bisherige Unterschiede offen sichtbar werden. Mitarbeitende werden künftig wissen wollen, warum bestimmte Gehaltsentscheidungen getroffen wurden und wie sie zustande kamen, also konkret: „Warum verdient der Neue 500 Euro mehr?“. Führungskräfte, die hier keine klaren Antworten liefern können, laufen Gefahr, in Erklärungsnot zu geraten – und das Vertrauen und die Motivation ihrer Teams zu verlieren.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.06.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
15 Kommentare
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Manfred
25.09.2025

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Angenommen man würde beim aktuellen Arbeitgeber als Sachbearbeiter Einkauf z.b. 60.000 Euro jährlich verdienen, eine andere Firma hat eine Stelle als Bereichsleitung Einkauf ausgeschrieben, da würde man denken es müsste mehr sein. Jedoch stellt sich im Bewerbungsprozess heraus dass die Stelle für ein Jahresgehalt von 50.000 Euro gedacht ist. Reine Zeitverschwendung für die Bewerber. Daher ist die neue Regelung für Bewerber super!
Chembaer
21.06.2025

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Die Aufgabe der EU-Beamten ist es halt mal Gesetze und Vorschriften zu erlassen. Wenn man eine Armada an Beamten beschäftigt und fast alles schon geregelt ist, dann muss sich diese halt neue Probleme schaffen, die man noch regeln kann. Und mit Sozialneid hat man da immer ein dankbares Betätigungsfeld.
Ralf W
21.06.2025

Antworten

Ich finde das gut, meine aber auch, dass es bei stellenangebote schon ab 10 Mitarbeiter gelten sollte. Die verstaubten Einstellungen der Geheimhaltung über die Löhne finde ich veraltet. Bei uns in der Firma steht sogar noch drin, das die Mitarbeiter nicht über den Lohn reden dürfen.
Manfred
25.09.2025
Wieso nicht sofort, ab dem 1. Mitarbeiter? Wenn eine Kfz Werkstatt neu eröffnet dann möchten die Bewerber doch auch vorab das Gehalt wissen. Im Zweifelsfall bewirbt man sich bei Firmen die das Gehalt veröffentlichen. Alles andere ist Zeitverschwendung.
Reiner
19.06.2025

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Entgelttransparenz - krasse Idee. Die Stellen sind doch bei Behörden gar nicht eingerichtet, die diese Regelung dann überwachen soll. Dann muss natürlich auch ein Sanktionsapparat her und richterliche Entscheidungen in Zweifelsfällen. Wieder nur Arbeit für den Verwaltungsapparat. Wir verwalten uns zu Tode. Wir haben rund 45,8 Mio Beschäftigte in Deutschland und davon sind 5,2 Mio im öffentlichen Dienst, heißt dann wohl auch: acht in Unternehmen Arbeitende erwirtschaften so viel, dass der Staat einen im öffentlichen Dienst Beschäftigten finanzieren kann.
Sjaak
22.06.2025
Nur etwa 15 Millionen Nettosteuerzahler finanzieren das Ganze.
Sjaak
18.06.2025

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"EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz" - Ganz ehrlich, ich glaube nicht mehr daran, dass ich in den nächsten 25 Jahren bis zu meiner Rente jemals einen Bürokratieabbau in Deutschland oder der EU erleben werde.
ralf
18.06.2025

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Auch wenn es uns nicht betrifft. Aber was soll das, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeiter Lohnberichte ertellen müssen. Dachte die Bürokratie soll verrignert werden? Und für was sollen Lohnberichte gut sein, wer hat davon einen Nutzen?
Paul M.
18.06.2025

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Ein weiterer Schritt zur Grenzen überschreitender, linksgerichtet geführter Gesellschaft, in der Gleichmacherei mit Gerechtigkeit verwechselt und das Leistungsprinzip durch die Hintertür rausgetragen und entsorgt wird...
TT
18.06.2025

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ich dachte, man wolle Abbauen an Bürokratie und Regelungen. Wieder eine neue Regelung ohne die alle bisherigen Generationen ohne Probleme auskamen. Mehr Transparenz, oder eher ein Grund mehr kein Unternehmen zu gründen.
Sandra
18.06.2025

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…..Bürokratie wird abgebaut…… Wer hat eigentlich diesen Witz des Jahrhunderts erzählt?? Das Gegenteil ist der Fall. Betrifft uns jetzt zwar (noch) nicht aber der Irrsinn dahinter ist einfach nur unglaublich. Was kommt als Nächstes? Putzfrau hat Snspruch auf Chef-Gehalt?
Manfred
25.09.2025
Das kann in der freien Wirtschaft schon sein, wenn die Putzfrau gut verhandelt hat, der Chef aber schlecht verhandelt hat. Viele Grüße aus der Tarifbeschäftigung, da wäre es fairer. Gehaltsoffenlegung noch fairer.
Frank2
17.06.2025

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Da hat jedes Unternehmen das sich an die Tarifverträge hält viel weniger Arbeit....
Paul M,
18.06.2025
Auch bei Unternehmen mit Tarifverträgen gibt es Mitarbeiter, die aussertarifliche Zuschläge erhalten. Die Unterschiede sind dann zwar nicht so groß, aber Größe ist immer relativ. Darüber hinaus gibt es Beschäftigte mit aussertariflichen Arbeitsverträgen. ihr Argument kommt zu kurz...
ralf
18.06.2025
Inwiefern? Trotzdem müssen Gehälter genannt werden und trotzdem müssen Lohnberichte erstellt werden? Wo ist da weniger Arbeit? Und selbst wenn, dann würden ja auch Unternehmen bestraft, die übertariflich bezahlen. Ich würde dann hingehen um Bürokratie zu vermeiden, die übertariflichen Gehälter auf tarifliche runterschrauben. Weniger Kosten und weniger Bürokratie. 2 Mücken mit einer Klappe.