Ab dem 7. Juni 2026 wird Entgelttransparenz für viele Unternehmen nicht mehr Kür, sondern Pflicht. Bis zu diesem Tag muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben – beschlossen wurde die Richtlinie bereits am 23. Mai 2023.
Bekannt ist vor allem ein Punkt: Gehälter sollen künftig schon in Stellenausschreibungen offengelegt werden müssen. Zumindest liest man das oft in diesem Zusammenhang. Doch damit ist das Thema längst nicht erschöpft. Die Richtlinie greift deutlich tiefer in Vergütungsstrukturen ein, schafft neue Auskunftsrechte für Beschäftigte und verpflichtet Arbeitgeber:innen zu mehr Transparenz – auch jenseits des Recruiting-Prozesses.
Doch worum geht es konkret? Wen betrifft die Richtlinie? Und wie soll die Umsetzung in der Praxis aussehen? Genau diesen Fragen widmet sich der folgende Beitrag und wirft dabei auch einen Blick auf die Perspektive der Arbeitgeber:innen.
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