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Fristlose Kündigung wegen Online-Attest: Gericht stärkt Arbeitgeberrechte

Veröffentlicht: 12.11.2025
imgAktualisierung: 12.11.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
12.11.2025
img 12.11.2025
ca. 1 Min.
Hände einer Person tippen auf einem Laptop an einem Tisch in heller, moderner Umgebung.
.shock / Depositphotos.com
Eine Person verlor ihren Job, weil sie eine Krankschreibung ohne Arztkontakt vorlegte. Das LAG Hamm entschied zugunsten des Arbeitgebers.


Wer sich online ein Attest besorgt, ohne einen Arzt aufzusuchen, riskiert seinen Arbeitsplatz. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm (Urteil vom 5. September 2025, Aktenzeichen: 14 SLa 145/25). Ein IT-Consultant hatte nach eigenen Angaben krankheitsbedingt gefehlt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht, die er über eine Plattform erhalten hatte. Grundlage war lediglich ein Online-Fragebogen – ein Arztkontakt fand nicht statt.  

Vertrauensbruch wiegt schwer  

Der Arbeitgeber sprach daraufhin eine fristlose Kündigung aus. Das LAG Hamm bestätigte diese Entscheidung. Die Bescheinigung habe den Anschein einer ärztlich geprüften Krankschreibung erweckt, obwohl keine Untersuchung erfolgt sei. Dieser Vertrauensbruch sei so gravierend, dass eine Abmahnung nicht notwendig gewesen sei.  

Das Urteil betont: Auch wenn der Mitarbeiter tatsächlich krank war, bleibt der Täuschungsversuch nicht ohne Konsequenzen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 12.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 12.11.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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cf
12.11.2025

Antworten

Ich bin massiv irritiert. Viele dieser "Online-Ärzte" vermitteln auf den Webseiten den Eindruck, als wären sie offiziell und dürften Krankmeldungen ausstellen. Wenn Mitarbeitende nun eine solche einreichen, kann es doch nicht sein, dass der Arbeitgeber direkt kündigen kann/darf. Hier liegt ggf. ja eine Verbrauchertäuschung vor (je nachdem welches Onlineangebot es war), denn woher hätte der/die Mitarbeitende denn wissen können, dass es nicht zulässig ist? Ich selber habe auch aktuell keinen Plan, ob seit Corona noch online-Krankschreibungen möglich sind oder nicht... Für mich wären diese Onlineanbieter eher ein Fall für den Verbraucherschutz....
ju
13.11.2025
Seh ich auch so, wir hatten auch einen Fall wo sich ein Mitarbeiter über teleclinic täglich krankgeschrieben hat, sind solche Plattformen dann überhaupt "sicher" für Verbraucher?
ah
13.11.2025
@cf & @ju bei Apps wie Teleclinic wird man einem Arzt/Ärztin vorstellig - es heißt nicht, dass der Arzt/Ärztin mich in Natura sehen muss, sondern dass er/sie mich z.B. über eine Kamera sieht... hier geht es darum, dass die Krankschreibung über ein Fragebogen erfolgte also der Patient keinem Arzt oder Ärztin vorstellig war. Das ist ein entscheidender Unterschied