Wer sich online ein Attest besorgt, ohne einen Arzt aufzusuchen, riskiert seinen Arbeitsplatz. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm (Urteil vom 5. September 2025, Aktenzeichen: 14 SLa 145/25). Ein IT-Consultant hatte nach eigenen Angaben krankheitsbedingt gefehlt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht, die er über eine Plattform erhalten hatte. Grundlage war lediglich ein Online-Fragebogen – ein Arztkontakt fand nicht statt.
Vertrauensbruch wiegt schwer
Der Arbeitgeber sprach daraufhin eine fristlose Kündigung aus. Das LAG Hamm bestätigte diese Entscheidung. Die Bescheinigung habe den Anschein einer ärztlich geprüften Krankschreibung erweckt, obwohl keine Untersuchung erfolgt sei. Dieser Vertrauensbruch sei so gravierend, dass eine Abmahnung nicht notwendig gewesen sei.
Das Urteil betont: Auch wenn der Mitarbeiter tatsächlich krank war, bleibt der Täuschungsversuch nicht ohne Konsequenzen.
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