Drei Wochen Urlaub am Stück? Wichtiges Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Veröffentlicht: 07.04.2026
imgAktualisierung: 07.04.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
07.04.2026
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Kalenderseite mit Datumszahlen, mehrere Tage rot durchgestrichen, Nahaufnahme mit unscharfem Hintergrund
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Vorsicht Falle: Wer Urlaub pauschal auf zwei Wochen begrenzt, riskiert einen Rechtsstreit.


Wer drei Wochen Urlaub am Stück nehmen möchte, darf vom Arbeitgeber nicht mit dem Hinweis auf eine betriebliche Zwei-Wochen-Regel abgespeist werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen in einem aktuellen Beschluss klargestellt.

Was war passiert?

Eine Arbeitnehmerin beantragte Urlaub vom 1. bis 25. März 2026 – also rund drei Wochen am Stück. Ihr Arbeitgeber lehnte ab: Im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen Urlaub in Folge genehmigt. Die Arbeitnehmerin klagte – und bekam zunächst vor dem Arbeitsgericht Nordhausen recht. Da der Arbeitgeber den Urlaub trotzdem nicht gewährte, erwirkte sie im Februar 2026 eine einstweilige Verfügung vor dem LAG Thüringen (Beschluss vom 2. März 2026, Aktenzeichen: 4 Ta 15/26).

Was sagt das Gericht?

Das LAG Thüringen war eindeutig: Eine generelle betriebliche Regelung, die zusammenhängenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzt, verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz. § 7 Abs. 2 BUrlG schreibt vor, dass Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Eine Aufteilung ist nur ausnahmsweise zulässig – und zwar nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder persönlichen Gründen aufseiten des Arbeitnehmers. Eine pauschale Betriebspraxis reicht dafür nicht aus.

Der Arbeitgeber hatte solche konkreten Gründe im Verfahren gar nicht erst vorgetragen.

Fazit

Arbeitgeber, die Urlaub pauschal auf zwei Wochen am Stück begrenzen, bewegen sich auf rechtlich unsicherem Terrain. Wer eine solche Einschränkung durchsetzen will, braucht konkrete und nachvollziehbare Gründe – eine bloße betriebliche Übung genügt nicht.

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Veröffentlicht: 07.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 07.04.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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KI
08.04.2026

Antworten

Meinung: Nur noch Rechte für Arbeitnehmer. Sofort entlassen! Die Frau ist als Mitarbeiterin verbrannt! Arbeitsverhältnis zerrüttet! So ist es heute - immer nur ich ich ich...schadet allen!
RS
14.04.2026
Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, daß die Arbeitsgerichte fast immer den Arbeitnehmern Recht geben. In diesem Fall stimme ich jedoch der Arbeitnehmerin zu. Der Haupturlaub sollte schon für 3 Wochen am Stück möglich sein. Ich möchte ja, daß meine Mitarbeiter sich ordentlich erholen und wieder richtig motiviert sind.