Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll dafür sorgen, dass jeder Mensch auf dem Arbeitsmarkt eine faire Chance hat. So soll verhindert werden, dass Personen beispielsweise wegen ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft diskriminiert werden. Wenn doch eine Diskriminierung stattgefunden hat, haben betroffene Personen ein Recht auf Schadensersatz. Ein Jura-Student aus NRW sah darin allerdings ein Geschäftsmodell. Das Bundesarbeitsgericht machte ihm nun allerdings einen Strich durch die Rechnung und stufte sein Verhalten als Rechtsmissbrauch ein, wie LTO berichtete.
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