Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen (Urteil vom 22. Mai 2025, Aktenzeichen: 5 SLa 249/25) hat geurteilt, dass eine pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Im konkreten Fall musste ein Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen, nachdem er einem Gebietsleiter nach dessen Kündigung den Dienstwagen entzogen hatte.
Der Mitarbeiter hatte im Mai 2024 mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum Oktober gekündigt. Der Arbeitgeber stellte ihn daraufhin frei und forderte den Dienstwagen Ende Juni zurück. Da der Wagen auch privat genutzt werden durfte und das einzige Fahrzeug des Beschäftigten war, klagte dieser auf Entschädigung.
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