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Bienenstich auf dem Arbeitsweg ist Dienstunfall

Veröffentlicht: 21.05.2026
imgAktualisierung: 21.05.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
21.05.2026
img 21.05.2026
ca. 1 Min.
Biene im Flug über einem Radweg, unscharfer Radfahrer im Hintergrund zwischen grüner Landschaft und Bergen
KI
Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, muss mit Insekten rechnen – aber nicht auf eigene Kosten.


Dieser Bienenstich ging jedenfalls nicht auf die Hüften: Als ein Beamter mit dem Rad zur Arbeit fuhr, kollidierte er mit einer Biene. Diese – vermutlich ebenfalls dienstlich unterwegs – verfing sich in seiner Kleidung und stach. Das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluss vom 12.05.2026, Aktenzeichen: 1 A 868/22) hatte nun die Frage zu klären, ob es sich dabei um einen Dienstunfall – seitens des Beamten, nicht der Biene – handelte.

Zusammenstöße mit Insekten sind Risiko des Arbeitswegs

Das Gericht stellte laut Beck-Aktuell fest, dass die Kollision von beiden Seiten nicht zu vermeiden war. Generell gehörten Zusammenstöße mit Insekten zu den Gefahren des allgemeinen Verkehrs und seien damit ein Risiko des Arbeitswegs. Dies gilt auch dann, wenn der Weg mit dem Rad gleichzeitig der körperlichen Ertüchtigung dient, man also zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt. Auch die Wahl des Verkehrsmittels für die 20 Kilometer lange Strecke sei nicht zu beanstanden. Durch die Wahl seien keine Risiken entstanden, die nicht auch mit anderen Verkehrsmitteln entstanden wären. Dass man von einer Biene gestochen wird, gehöre zwar zum allgemeinen Lebensrisiko. Hier kam es dazu aber gerade wegen des Arbeitswegs mit dem Fahrrad.

Entsprechend ist der Zusammenstoß als Wegeunfall zu werten.

Veröffentlicht: 21.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 21.05.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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