Das ist passiert: Überstunden wurden schwarz vergütet
Ein Lkw-Fahrer, seit 2023 bei einem Transportunternehmen beschäftigt, hatte von Januar bis August desselben Jahres insgesamt 572 Überstunden geleistet – unstreitig und handschriftlich auf Zetteln mit dem Kürzel „Ü“ dokumentiert.
Im November 2023 zog er laut Haufe vor das Arbeitsgericht Kaiserslautern und verlangte eine Vergütung dieser Stunden – 16 Euro pro Stunde, insgesamt also rund 9.000 Euro. Der Arbeitgeber widersprach: Die Überstunden seien längst „schwarz“ in bar bezahlt worden, jeweils sonntags bei familiären Treffen – 15 Euro pro Stunde, belegt durch WhatsApp-Nachrichten und eine private Aufstellung.
Trotzdem verurteilte das Arbeitsgericht Kaiserslautern das Unternehmen zunächst zur Nachzahlung von rund 8.600 Euro. Doch der Arbeitgeber ging in Berufung – und sprach dem Fahrer zusätzlich die Kündigung aus. Begründung: Der Mitarbeiter habe im Prozess falsche Angaben gemacht, indem er die Barzahlungen leugnete.
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