Grundsätzlich gelten Kaffeepausen während der Arbeitszeit als eine Privatangelegenheit. Verschluckt man sich und stolpert dabei, ist dies in aller Regel kein Arbeitsunfall. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Es kommt nämlich entscheidend darauf an, was man genau während des Verzehrs macht, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.05.2025, Aktenzeichen: L 6 U 45/23).
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