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Arbeitnehmer durfte sich auf falsche Krankschreibung verlassen

Veröffentlicht: 01.11.2024
imgAktualisierung: 01.11.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
01.11.2024
img 01.11.2024
ca. 1 Min.
Bein gebrochen
AndreyPopov / Depositphotos.com
Ein Arbeitnehmer, der statt zwei Monaten über ein Jahr lang krankgeschrieben wurde, durfte sich auf die Krankschreibung verlassen.


Nachdem ein Mitarbeiter einer Waschstraße einen Unfall erlitten hatte, erhielt er eine Krankschreibung. Bis dahin nichts Ungewöhnliches. Die Krankschreibung betrug allerdings nicht, wie für die Verletzung angemessen, zwei Monate, sondern ein Jahr und zwei Monate. Vermutlich aufgrund eines Schreibfehlers des Arztes. Nachdem die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin sich weigerte, den Verdienstausfall für über ein Jahr zu ersetzen, landete der Fall vor Gericht und nach mehreren Instanzen musste nun der BGH entscheiden, wie beck-aktuell berichtete.

BGH aufseiten des Arbeitnehmers

Nachdem das Oberlandesgericht Dresden den Anspruch für den Verdienstausfall abgelehnt hatte, stellte sich der BGH auf die Seite des Arbeitnehmers und stellte fest: Dieser durfte sich auf die Krankschreibung des Arztes verlassen. Arbeitnehmer:innen seien bei der Entscheidung, wann sie wieder arbeiten gehen dürfen, darauf angewiesen, sich auf die Feststellungen des Arztes zu verlassen. Der BGH sah, im Gegensatz zur Vorinstanz, hier auch keine Gefahr einer „nahezu uferlosen Ausdehnung von Schadensersatzpflichten“.

Der Streit geht nun zurück zum Oberlandesgericht, welches nach Maßgabe der Entscheidung des BGH nun ein Urteil fällen muss.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 01.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 01.11.2024
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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