Was heißt das für kleine und mittlere Unternehmen?
Zusammengefasst heißt das also: Wenn jemand ein schwerbehindertes Kind betreut, darf der Arbeitgeber diese Person nicht benachteiligen – auch wenn die betreuende Person selbst nicht behindert ist. Arbeitgeber müssen Rücksicht nehmen und den Job, wenn möglich, so anpassen, dass Arbeit und Pflege vereinbar sind. Zum Beispiel durch feste Arbeitsorte oder den Verzicht auf Schichtdienst.
Auch KMU müssen jetzt genauer hinschauen: Wer pflegebedürftige Kinder hat, darf nicht automatisch schlechter gestellt werden. Das bedeutet nicht, dass der ganze Betrieb umgekrempelt werden muss – aber faire, individuelle Lösungen sind gefragt. Wichtig: Nur wenn eine Änderung wirklich unzumutbar für den Betrieb wäre, darf sie abgelehnt werden. Ein einfaches „Das geht bei uns nicht“ reicht nicht mehr aus.
Tipp für KMU: Frühzeitig das Gespräch mit betroffenen Mitarbeitenden suchen, Lösungen kreativ mitgestalten und immer gut dokumentieren, warum etwas geht – oder eben nicht. So bleibt man rechtlich auf der sicheren Seite.
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