Anzügliche Nachrichten vom Chef: Frau erhält fast 70.000 Euro Abfindung

Veröffentlicht: 01.09.2025
imgAktualisierung: 01.09.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
01.09.2025
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Frau schaut besorgt auf Handy
Erstellt mit ChatGPT
Weil ihr Vorgesetzter ihr anzügliche Nachrichten sendete, stufte das Landesarbeitsgericht das Arbeitsverhältnis als unzumutbar ein.


68.153,80 Euro Abfindung wurden einer 32-jährigen Arbeitnehmerin vor dem Landesarbeitsgericht Köln zugesprochen. Die hohe Summe kam vor allem durch unangemessene Textnachrichten des Vorgesetzten zustande.

Die 32-Jährige war seit über vier Jahren im Unternehmen als Assistenz der Geschäftsführung angestellt. Ihr Gehalt stieg von anfangs 4.500 Euro brutto monatlich auf zuletzt 7.744,75 Euro brutto monatlich. Nach einer Auseinandersetzung auf WhatsApp kam es zur Kündigung der Angestellten, wie die LTO berichtete

„Nichts unter dem Rock anziehen“

Im Februar 2024 fand ein Kundentermin statt, bei dem die Angestellte dabei sein sollte. Vor diesem Termin schrieb ihr Vorgesetzter ihr auf WhatsApp:

„[...]wenn du dabei bist, dass du einfach mal so ein bisschen rockmäßig was kurzes und Dekolteemäßig irgendwie was anziehen kannst, Haare machen, natürlich mögen die rote Fingernägel hab ich gehört, High-Heels und rote Fußnägel, ganz speziell der Herr We der mag das und es wäre super, wenn du da in die Richtung was machen könntest.“
Später folgte noch ein „Gasaaaaaaanz [sic] wichtig. Nichts unter dem Rock anziehen“

Nachdem diese Vorgaben von der Klägerin abgelehnt wurden, folgten Beleidigungen und die Aufforderung zu Hause zu bleiben und Home-Office zu machen. Außerdem drohte er damit, ihr Gehalt zu kürzen und forderte sie auf, den Dienstwagen, die Tankkarte, sowie Geschenke, die er ihr gemacht habe, zurückzugeben.
Als er sie doch wieder aufforderte in Büro zu kommen, fand sich ein Blumenstrauß zusammen mit einer Einladung in die Therme auf ihrem Schreibtisch. Die Arbeitnehmerin lehnte die Einladung ab und wurde daraufhin gekündigt. 

Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar

Die Frau ging gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich vor. Dennoch klagte sie auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung, da eine Fortführung nicht mehr zumutbar sei. 

Das Gericht gab der Frau recht und sprach ihr eine Abfindung in Höhe von fast 70.000 Euro zu (LAG Köln, Urteil vom 09.07.2025 - 4 SLa 97/25). Vor allem die Beleidigungen und die Drohungen waren dafür ausschlaggebend. 

Auch die Kündigung des Arbeitgebers stufte das Gericht als rechtswidrig ein. Der Arbeitgeber konnte keine Pflichtverletzung der Klägerin glaubhaft vortragen. Die Abfindung war vor allem deswegen so hoch, weil das Verhalten des Arbeitgebers eine psychische Belastung für die Arbeitnehmerin darstellte. Zudem soll die hohe Summe auch eine Sanktion gegenüber des Arbeitgebers darstellen. 

Veröffentlicht: 01.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 01.09.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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