„Nichts unter dem Rock anziehen“
Im Februar 2024 fand ein Kundentermin statt, bei dem die Angestellte dabei sein sollte. Vor diesem Termin schrieb ihr Vorgesetzter ihr auf WhatsApp:
„[...]wenn du dabei bist, dass du einfach mal so ein bisschen rockmäßig was kurzes und Dekolteemäßig irgendwie was anziehen kannst, Haare machen, natürlich mögen die rote Fingernägel hab ich gehört, High-Heels und rote Fußnägel, ganz speziell der Herr We der mag das und es wäre super, wenn du da in die Richtung was machen könntest.“
Später folgte noch ein „Gasaaaaaaanz [sic] wichtig. Nichts unter dem Rock anziehen“
Nachdem diese Vorgaben von der Klägerin abgelehnt wurden, folgten Beleidigungen und die Aufforderung zu Hause zu bleiben und Home-Office zu machen. Außerdem drohte er damit, ihr Gehalt zu kürzen und forderte sie auf, den Dienstwagen, die Tankkarte, sowie Geschenke, die er ihr gemacht habe, zurückzugeben.
Als er sie doch wieder aufforderte in Büro zu kommen, fand sich ein Blumenstrauß zusammen mit einer Einladung in die Therme auf ihrem Schreibtisch. Die Arbeitnehmerin lehnte die Einladung ab und wurde daraufhin gekündigt.
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