Ein falscher Mausklick im Shopsystem und plötzlich ist der Premium-Artikel für einen Kleinstbetrag verkauft. Oder die falsch gepackte Sendung mit zwei statt einem iPad rutscht in der Hektik durch. Auch aus anderen Bereichen des Handels sind solche Frustmomente bekannt: sei es die klassische Differenz in der Ladenkasse am Abend oder der Ärger in der Logistik, wenn Paketzustellende für verloren gegangene Sendungen zur Kasse gebeten werden sollen.
Der Impuls, finanzielle Einbußen einfach direkt mit dem Gehalt zu verrechnen, liegt für viele Unternehmen nahe. Doch das Arbeitsrecht setzt diesem Vorgehen enge Grenzen.
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