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118 Überstunden fürs Gassigehen: Arbeitgeber muss zahlen

Veröffentlicht: 15.09.2025
imgAktualisierung: 15.09.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
15.09.2025
img 15.09.2025
ca. 1 Min.
Hund liegt vor Soldaten
nikitabuida / Depositphotos.com
Ein Hundeführer bei der Bundeswehr führte seinen Hund länger aus, als vorgesehen. Diese Überstunden müssen bezahlt werden, so das OVG.


Ein ehemaliger Oberfeldwebel war für die Betreuung seines Diensthundes zuständig. In einer formularmäßigen Belehrung des Hörsaalleiters des Lehrgangs für Diensthunde wurde ihm aufgetragen, den Hund täglich viermal für mindestens 30 Minuten auszuführen. An diese zwei Stunden am Tag hielt er sich und führte den Hund entsprechend aus. Nach dem „Konzept Diensthundewesen“, sowie dem maßgeblichen Schulbefehl, war allerdings nur eine Stunde vorgesehen. 

Soldat wollte Mehrarbeit bezahlt haben

Für die Jahre 2017 und 2018 wollte der Soldat insgesamt 118 Stunden Mehrarbeit bezahlt bekommen. Diese Vergütung lehnte der Abteilungsleiter ab, mit einem Hinweis auf die Vorschriften, die lediglich eine Stunde täglich vorgesehen hatten. Der Hörsaalleiter sei für die Anordnung der Mehrarbeit gar nicht zuständig gewesen, so der Abteilungsleiter. Nachdem weitere Beschwerden erfolglos geblieben waren, klagte der Soldat, wie LTO berichtete.

OVG gab Soldat recht

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab dem Soldaten letztlich recht. Der Soldat konnte sich darauf verlassen, dass die Belehrung, die zwei Stunden täglich vorsah, rechtmäßig war. Mit dieser Belehrung wurde dem Soldaten Mehrarbeit angeordnet, die als dienstliche Anordnung zählt. Zudem hatten die Vorgesetzten Kenntnis von den widersprüchlichen Regelungen und haben diese über Monate hinweg hingenommen. Dem Soldaten wurde eine Vergütung in Höhe von 1.771,78 Euro nebst Zinsen gutgeschrieben. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 15.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 15.09.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Tom
16.09.2025

Antworten

15 Euro Stundenlohn für einen Oberfeldwebel? Entweder stimmen die Zahlen nicht oder der Herr Oberfeldwebel hat sich über den Tisch ziehen lassen.
R.S.
22.10.2025
Soldaten haben keine Sozialabgaben. Daher ist das Gehalt etwas niedriger.