Die Abmahnsaison kennt keine Pause – und manchmal reicht schon ein einziger Begriff, ein unbelegtes Versprechen oder ein fremdes Foto, um eine teure Abmahnung auszulösen. Die aktuellen Fälle zeigen: Ob Markenrecht rund um die Fußball-WM, Gesundheitsversprechen für Tiernahrung oder Urheberrechtsverletzungen auf Instagram – im Online-Handel lauern Risiken an vielen Stellen.
„WM 2026“ genießt Markenschutz
Wer mahnt ab? Fédération Internationale de Football Association (FIFA) (vertreten durch Kanzlei LORENZ SEIDLER GOSSEL)
Wie viel? Kostennote noch nicht bekannt
Wer ist betroffen? Händler:innen allgemein
Die Fußballweltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko nutzen viele Unternehmen für Marketingaktionen. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten, denn das Werben rund um Events bietet viele Abmahnfallen. Viele Begrifflichkeiten rund um Großveranstaltungen sind markenrechtlich geschützt. Dabei kann schon die Nutzung „WM 2026“ für Probleme sorgen, wie ein Händler diese Woche feststellen musste. Die FIFA wurde auf die Nutzung des geschützten Begriffs aufmerksam und mahnte den Händler ab.
Gesundheitsversprechen für Tiere
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 416,50 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen für Tiernahrung
Auch Nahrungsmittel für Tiere dürfen nicht mit Wirkversprechen beworben werden, wenn diese nicht wissenschaftlich nachweisbar sind. Ein Händler bewarb ein Tierfuttermittel für Pferde damit, dass es zur Behandlung von Magengeschwüren geeignet sei. Dabei verstieß er gegen das Verbot für krankheitsbezogene Werbung für Tierfuttermittel. Dieser Wettbewerbsverstoß wurde vom Verband Sozialer Wettbewerb abgemahnt.
Bildnutzung auf Instagram
Wer mahnt ab? dpa Picture Alliance GmbH (vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Segers)
Wie viel? 4.722,78 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler auf Social Media
Wieder einmal wurde ein Händler wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Instagram abgemahnt. Da das Bild seit 2013 online war, kamen neben dem Schadensersatz in Höhe von 2.000 Euro noch Zinsen in Höhe von 2.388 Euro dazu. Mit den Anwaltskosten entstand so eine Summe von 4.722 Euro. Knapp 5.000 Euro für die Nutzung eines Bildes zeigt, dass Händler:innen bei jedem Bild, welches sich veröffentlichen, sicherstellen sollten, die Nutzungsrechte zu haben. Ansonsten kann es teuer werden.
Artikelbild: https://www.depositphotos.com
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