In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Ein hochwertiges Produktbild kann für viele Kund:innen kaufentscheidend sein. Gerade wenn online bestellt wird, wollen viele möglichst genau wissen, wie das Produkt aussieht. Daher ist wichtig, dass das Artikelbild wirklich das zeigt, was auch geliefert wird. Möglichst detaillierte Artikelbilder und Produktbeschreibungen können zudem die Retourenquote verringern, da Kund:innen nicht vom tatsächlichen Produkt enttäuscht werden. Auch in unserem Beispielshop wurde das Artikelbild zum Problem.
Artikelbilder sollten wirklich nur das abbilden, was auch zum Lieferumfang gehört. Das hat das OLG Hamm bereits im Jahr 2015 entschieden. Hier wurde ein Händler verurteilt, weil ein Artikelbild eines Sonnenschirms Betonplatten mit abbildete, die nicht zum Lieferumfang dazugehörten. Daher sollte darauf verzichtet werden, Zubehör auf dem Artikelbild mit abzubilden, wenn dieses nicht zum Lieferumfang gehört.
Auf der Artikelseite wird mit einem Monat kostenlosem Rückgaberecht geworben. Auf der Übersichtsseite befindet sich die Angabe, dass es ein kostenloses Rückgaberecht von 30 Tagen gibt. Auch wenn es ähnlich klingt, sind 30 Tage und ein Monat nicht das Gleiche. Gerade Angaben zum Widerrufsrecht sollten allerdings eindeutig formuliert sein und sich nicht widersprechen. Auch eine kleine Ungereimtheit kann eine Abmahnung nach sich ziehen.
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