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So sorgt die Widerrufsbelehrung für eine Abmahnung

Veröffentlicht: 14.05.2025
imgAktualisierung: 14.05.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.05.2025
img 14.05.2025
ca. 2 Min.
Abmahnung
Erstellt mit Dalle-E
Außerdem wurden Händler:innen wegen unzulässiger Werbung von Kosmetikprodukten und gesundheitsbezogener Werbung abgemahnt.


Das Widerrufsrecht ist streng geregelt, sodass Händler:innen die Widerrufsbelehrung nicht auf eigene Faust anpassen sollten. Schon die kleinste Anpassung kann für eine Abmahnung sorgen. Diese Erfahrung musste eine Händlerin in dieser Woche machen. 

Anpassung der Widerrufsbelehrung

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Gleich mehrere Fehler sorgten bei einer Händlerin für eine Abmahnung. Zum einen verkaufte sie in ihrem Shop Textilien und hat es unterlassen, eine Textilkennzeichnung vorzunehmen. Die Textilkennzeichnungsverordnung verpflichtet allerdings alle Händler:innen dazu, die Zusammensetzung der Textilien anzugeben. Diese Informationen fehlten hier. 

Auch die Widerrufsbelehrung im Shop sorgte für Schwierigkeiten. Das Verbraucherschutzrecht sieht vor, dass bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Bis auf wenige Ausnahmen können Händler:innen dieses nicht einschränken. Hier wurden in der Widerrufsbelehrung gleich mehrere rechtswidrige Einschränkungen vorgenommen. Zum einen soll eine Rückerstattung nur dann stattfinden, wenn die Ware mit Etikett und ohne jegliche Gerüche wie Schweiß oder Parfum oder Flecken oder einem Riss ankommt. Allerdings können Verbraucher:innen auch bei gebrauchten Artikeln vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Händler:innen dürfen dann allerdings Wertersatz verlangen. Ganz ausgeschlossen werden darf das Widerrufsrecht allerdings nicht. Zudem versucht die Händlerin hier, rabattierte Produkte vom Widerrufsrecht auszuschließen. Auch das verstößt gegen das Verbraucherschutzrecht und somit auch gegen das Wettbewerbsrecht. 

Verstoß gegen die Verordnung über kosmetische Mittel

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen von Kosmetikprodukten

Auf Ebay verkaufte ein Händler Kosmetikprodukte und bewarb diese mit einigen gesundheitsbezogenen Aussagen. Eine Kopfhautpeeling-Creme wurde damit beworben, dass sie entgiftende Wirkung hätte. Eine solche Aussage verstößt gegen die Verordnung über kosmetische Mittel, da sie eine Wirkung vortäuscht, die es so nicht gibt.

Verträglicher Kaffee

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen von Lebensmitteln

Dass für Kaffee nicht mit dem Wörtchen bekömmlich geworben werden darf, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Der Verband Sozialer Wettbewerb hat nun allerdings einen Händler abgemahnt, der den Kaffee als besonders verträglich beworben hat. Der Verband sah auch in dieser Formulierung eine gesundheitsbezogene Aussage, die gegen die Health-Claims-Verordnung verstößt. 

Veröffentlicht: 14.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 14.05.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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JL
18.05.2025

Antworten

Vom Prinzip her bin ich dabei, das man erst ein Shop abmahnen dürfte, wenn man davor ne kostenfreie Warnung versendet, allerdings sollten doch die Basics stimmen. Wer ein Widerruf einschränkt ist selber Schuld, dafür abgemahnt zu werden. Das ist nun wirklich schon seit Jahrzehnten bekannt. Der Satz, 'Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.', ist ja klar genug, das ein Schadensanspruch vorhanden sein kann. Wir wenden diesen auch regelmäßig an, teilweise auch bis zu 100%, sprich auch keine Rückerstattung. Klar wollen die Kunden die Ware wieder und klar können Sie diese auch von uns bekommen, wenn Sie die nochmaligen Versandkosten bezahlen. Ja man muss mit Beschimpfungen, Drohungen und sonstiges rechnen und auch ggf. rechtliche Schritte gegen solche Kunden einleiten. Aber wer braucht auch solche Kunden, kein Mensch. Wer im Lebensmittel, oder wie oben, im Bekleidungssektor unterwegs ist, sollte eben auch hier die Pflichten wissen. Sollte jedoch ein Ausrutscher bei einem oder dem anderen Artikel vorhanden sein, wenn alles andere passt, sollte ein Abmahnung als solche erst gar nicht gehen, da es sich ja offensichtlich eher um etwas handelt was man einfach übersehen hat. Klar beim Widerruf geht das nicht, bei ner Kennzeichnung jedoch schon. Man sollte ggf mal ne Grenze setzen, so das man sagt z.B. wenn mehr als 1% die Kennzeichnungspflicht falsch oder nicht vorhanden ist = Abmanungswürdig. Leider ist es aber auch oft so, das sehr günstige Anbieter, genau hier das Geld einsparen, in dem sie sich um Ihre Pflichten grundsätzlich nicht kümmern und damit Zeit und somit Geld sparen und kommt im Verkaufspreis zu tragen. Solche 'Billig' Anbieter sollte man dann schon mal eins vorm Kopf stoßen (zumindest meine Meinung).
Michaela
15.05.2025

Antworten

Ist der Verband Sozialer Wettbewerb der neue IDO Massenabmahner? So langsam wird es lächerlich das jede Kleinigkeit abgemahnt werden kann. Sollte man einen Shopbetreiber nicht erst mal darauf hinweisen und Ihm Zeit geben diesen Fehler zu korrigieren? Man verliert echt so langsam die Lust Selbständig zu sein.
Hoppy
15.05.2025
Danke Michaela ich sehe es auch so. Man sollte lieber den Shopbetreiber erst mal darauf hinweisen, dass ein Fehler vorliegt, bevor man eine Abmahnung versenden darf. Die Gesetze sollten schnell geändert werden.
Dimika
15.05.2025
Wie Michaela schon schreibt. Es stinkt zum Himmel mit den Abmahnungen. Denn hier wird NICHT in erster Linie versucht, den Verbrauchen zu schützen, sondern es wird Kasse gemacht. Ich habe seit fast 30 Jahren diverse Onlineshops und baue einen nach dem anderem ab. Aus mal 35 Mitarbeitern sind nun 5 geworden. Es macht weder Sinn noch Spaß in Deutschland als Selbstständiger Shops zu betreiben. 2/3 meiner Arbeit als GF ist Steuer, Abmahnungen, Entsorgungsmeldungen und ständig auf der Hut sein, damit man nicht doch irgendwo ein kleines Wort falsch schreibt, das einem dann um die Ohren fliegt. Ich gebe Fachhändlern noch max 5-10 Jahre... dann sind alle weg und der Kunde kann auf Plattformen versuchen sich intensiv beraten zu lassen.... P.S.: Jeder RA der für einen Massenabmahner arbeitet soll sich schämen!