Ein Briefumschlag mit Bundesadler und NRW-Wappen, dahinter aber ein gewöhnliches Werbeschreiben: Die Wettbewerbszentrale hat gegen ein Unternehmen vorgehen müssen, das mit einer solchen Gestaltung für die gewerbliche Anmietung von Immobilien warb.
Hoheitszeichen sorgten für Verwechslungsgefahr
Auf dem beanstandeten Briefumschlag fanden sich neben einem Bundesadler auch das stilisierte Landeswappen Nordrhein-Westfalens und der Schriftzug „NRW“. Im Adressfeld ergänzten ein Aktenzeichen sowie der Vermerk „Persönlich | Vertraulich“ das Bild. In der Gesamtschau, so die Einschätzung der Wettbewerbszentrale, entstand dadurch der Eindruck eines behördlich veranlassten Schreibens. Tatsächlich handelte es sich um Werbung für gewerbliche Immobilienanmietungen.
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale genügte es nicht, dass das werbende Unternehmen als Absender genannt war. Auch ein aufgedruckter QR-Code konnte den amtlichen Eindruck nicht ausräumen, da Verbraucherinnen und Verbraucher dessen Inhalt nicht schon beim Betrachten des Umschlags erkennen können.
Der aktuelle Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Beanstandungen ein: Bereits im April hatte die Wettbewerbszentrale vor Gewinnspielwerbung im Behörden-Look gewarnt. Auch das Finanzamt kämpft mit Kriminellen, die gefälschte ELSTER-Mails in Umlauf bringen.
Das Unternehmen hat inzwischen eine Unterlassungserklärung unterschrieben.
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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