Green Claims, Sterne-Bewertungen und Preisfallen
Die Kontrolleure der Wettbewerbszentrale hatten 2024 alle Hände voll zu tun: Rund 3.100 Sachverhalte wurden juristisch geprüft – ein Niveau, das im Vergleich zu den Vorjahren konstant hoch blieb. Dabei erfassten die Juristinnen und Juristen über 4.600 unterschiedliche rechtliche Aspekte, oft in vielschichtigen, branchenübergreifenden Konstellationen.
Ein Blick in die Statistik zeigt: Mehr als die Hälfte aller Fälle (54 Prozent) drehte sich um Irreführungen oder Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten (z. B. eine fehlende Textilkennzeichnung). Besonders oft geraten dabei Online-Händler ins Visier, die mit werblichen Superlativen, vermeintlich „klimaneutralen“ Produkten oder undurchsichtigen Kundenbewertungen locken. Zudem rückten erneut preisbezogene Aussagen in den Mittelpunkt: Ob Lockangebote oder Rabatte – hier ist die Grenze zwischen cleverem Marketing und Irreführung oft fließend.
Zwar regelt die sogenannte Blacklist im Gesetz eine Reihe von per se unzulässigen Geschäftspraktiken – wie etwa die Vortäuschung falscher Rabatte oder Lockangebote ohne Verfügbarkeit. Doch: In der Praxis spielte diese Liste 2024 kaum eine Rolle. Nur etwa ein Prozent der Fälle beruhte auf einem klaren Blacklist-Verstoß, so der Bericht. Der Alltag sieht hingegen anders aus: Es geht um juristische Graubereiche, bei denen selbst erfahrene Unternehmen ins Stolpern geraten, was die vielen Grundsatzverfahren beweisen.
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