Wenn Werbung wie Inhalt klingt: Rechtliche Grenzen für Podcast-Sponsoring

Veröffentlicht: 31.03.2026
imgAktualisierung: 31.03.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
31.03.2026
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ca. 1 Min.
Studio-Mikrofon an Halterung vor blauem Hintergrund mit sanftem Lichtverlauf
LifeSample / Depositphotos.com
Wenn Werbung nicht mehr als solche erkennbar ist, wird's rechtlich heikel – das musste jetzt ein Podcast-Sponsor erfahren.


Wer Podcasts hört, wird vielleicht schon so oder so ähnliche Passagen gehört haben: „Und dann trug der Mörder die Leiche mit einem Sack weg. Und wisst ihr, was ihr noch mit einem Sack wegtragen könnt? Eure Bestellung bei XY. Das ist nämlich der Sponsor unserer heutigen Folge.“

Podcast-Hosts binden ihre Werbung oft organisch ein, so dass es Zuhörer:innen erst ab dem zweiten oder dritten Satz bewusst wird, dass jetzt eine Werbung kommt. Genau gegen diese Strategie wendet sich nun die Wettbewerbszentrale.

Verstoß gegen das Trennungsverbot

Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale richtete sich konkret gegen eine Podcastfolge, in der inhaltlich zunächst Tricks und Manipulationen des Gehirns im Marketing besprochen wurden. Nach redaktionellen Inhalten folgte ein Abschnitt, der zunächst wie ein weiterer Beitrag über Gehirnleistungen wirkte. Erst mit der Nennung der beworbenen Dienstleistung wurde klar, dass es sich um Werbung handelt. Der Podcast-Host blieb dabei im gleichen Stil, und eine klare Kennzeichnung wie „Werbung“ oder ein akustisches Signal fehlte.

Die Wettbewerbszentrale moniert hier insbesondere eine mögliche Verletzung des Trennungsgebots. Gemäß dieses Gebots müssen redaktionelle klar von kommerziellen Inhalten, also Anzeigen, getrennt sein. Die Abmahnung richtete sich gegen das werbende Unternehmen, welches sich kurzfristig zur Unterlassung verpflichtete.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 31.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 31.03.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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