Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben vermehrt gesundheits- und krankheitsbezogene Werbeaussagen bei Ergänzungsfuttermitteln für Heimtiere beanstandet. Im Zentrum stehen Formulierungen wie „Wurmkur“ oder „Wurmmittel“. In mehreren Fällen seien Verstöße außergerichtlich abgestellt oder kurzfristig per Anerkenntnisurteil beendet worden. Für Online-Händler bedeutet das: Begriffe mit Krankheitsbezug können rechtliche Risiken bergen.
Kommentar schreiben