In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Harmlos wirkende Werbeaussagen können schnell für eine Abmahnung sorgen. Dabei muss die Aussage nicht einmal falsch sein. Auch Werben mit Selbstverständlichkeiten oder das Fehlen von weiteren Informationen können schon eine Abmahnung nach sich ziehen. Gerade bei Versprechen, die sich auf die Umweltfreundlichkeit beziehen, ist Vorsicht geboten.
In diesem Beispiel-Shop wird damit geworben, dass es sich um „zertifiziert umweltfreundliche“ Versandverpackungen handeln würde. Weiterführende Informationen, von welcher Stelle das Zertifikat kommt und was konkret zertifiziert wurde, sucht man allerdings vergebens.
Auch im Check-out befindet sich eine Abmahnfalle. Hier wird angegeben, dass es sich um DSGVO-konformen Versand handelt. Auch wenn es sich dabei um eine korrekte Angabe handelt, kann so eine Werbeaussage problematisch werden. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet Werben mit Selbstverständlichkeiten. Händler:innen dürfen rechtliche Vorgaben nicht so darstellen, dass der Eindruck erweckt wird, es würde sich um ein besonders tolles Angebot handeln, obwohl eigentlich nur rechtliche Vorgaben befolgt werden.
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