In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Parfum ist häufig teuer, umso beliebter sind daher sogenannte Duft-Zwillinge, die ganz ähnlich riechen sollen wie ein teures Markenparfum, allerdings nur einen Bruchteil des Preises kosten. Nicht selten liegt dabei allerdings ein Markenrechtsverstoß vor, so wie in diesem Beispielshop.
Günstige Alternativen von teuren Markenparfums lassen sich gut verkaufen, verstoßen allerdings häufig gegen das Markenrecht. So erging es auch diesem Händler, der damit warb, dass sein Parfum genauso rieche wie das der teuren Marke. Name und Design ähneln zudem dem der Marke, so dass hier mit einer markenrechtlichen Abmahnung gerechnet werden muss.
In diesem Shop findet sich allerdings noch ein weiterer Fehler, der dem Händler zum Verhängnis werden könnte. Als Inhaltsstoff wird hier Lilial angegeben. Dieser Stoff ist allerdings seit März 2022 innerhalb der EU verboten, da er als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurde. Immer wieder werden Händler:innen abgemahnt, die weiter Kosmetika verkaufen, in denen dieser Inhaltsstoff vorhanden ist. Auch in diesem Shop könnte es dem Händler zum Verhängnis werden.
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