Wer mit Rabattaktionen wirbt, legt meistens einen Aktionszeitraum fest. Dieser darf nicht einfach so immer wieder verlängert werden. Geschieht dies doch, können Händler:innen wegen Irreführung abgestraft werden. Das zeigt auch eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale.
Rabattaktion eines Möbelhändlers
Beanstandet wurde die Werbung eines in Polen ansässigen Möbelhändlers, der wiederholt mit Rabattaktionen warb. Der „Black-Friday-Sale“ bot ursprünglich 40 Prozent Rabatt bis zum 19. November, unterstützt von einem Countdown. Trotz eines ausdrücklichen Endtermins, wurde das identische Angebot bis zum 24. November verlängert. Eine ähnliche Aktion mit 37 Prozent Nachlass hatte bereits bis zum 12. November bestanden.
Verbrauchertäuschung
Die Wettbewerbszentrale kritisiert dieses Vorgehen als Irreführung der Verbraucher:innen. Die behauptete zeitliche Begrenzung des Rabattes verleitet Konsument:innen zu möglicherweise übereilten Kaufentscheidungen, obwohl keine echte Frist besteht. Hätten die Verbraucher:innen gewusst, dass der Aktionszeitraum verlängert wird, hätten sie ihre Kaufentscheidungen möglicherweise anders getroffen.
Auch für den fairen Wettbewerb ist diese Werbeaktion schädlich: Werbung mit Rabatten zieht in der Regel hohe Aufmerksamkeit von Interessierten an. Wenn die Kundschaft durch irreführende Angebote zum Kauf verleitet wird, führt dies zu Wettbewerbsverzerrungen. Dabei profitieren täuschende Anbieter:innen, während die Angebote der rechtstreuen Konkurrent:innen unbeachtet bleiben.
Praxistipp: Transparent und ehrlich bleiben
Das Einhalten von beworbenen Aktionszeiträumen ist essenziell, um Vertrauen bei den Verbraucher:innen zu bewahren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die von der Wettbewerbszentrale herausgestellte Abmahnung verdeutlicht die Risiken, die mit der irreführenden Verlängerung von Rabattaktionen verbunden sind. Online-Händler:innen sollten daher darauf achten, die angegebenen Rabattzeiträume präzise einzuhalten. Ist eine Verlängerung geplant, muss diese klar und transparent kommuniziert werden, um Verbrauchertäuschung und damit verbundene Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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