Urheberrecht: Fast 20.000 Euro Abmahnkosten für fünf Bilder

Veröffentlicht: 22.04.2025
imgAktualisierung: 22.04.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.04.2025
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ca. 2 Min.
Abmahnschreiben mit Geldscheinen
Erstellt mit ChatGPT
In dieser Woche wurde es für einen Händler besonders teuer. Wegen eines Urheberrechtsverstoßes wurden fast 20.000 Euro verlangt.


Händler:innen sollten in jedem Fall darauf achten, dass sie nur Bilder nutzen, für die sie die Nutzungsrechte haben. Urheberrechtsverletzungen können häufig Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen. 

Teure Urheberrechtsverletzung

Wer mahnt ab? dpa Picture-Alliance GmbH vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers
Wie viel? 18.988,93 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Die Nutzung von fremden Bildern kann teuer werden, da neben den Abmahnkosten auch noch ein Schadensersatz hinzukommt. In diesem Fall wurde es besonders teuer. Für die Nutzung von fünf Bildern wird eine Summe von 18.988,93 Euro verlangt. Da der Händler nicht die notwendigen Nutzungsrechte für die Bilder hatte.

Bei der Berechnung des Schadensersatzes wird eine fiktive Nutzungsgebühr berechnet. Die hohe Summe kommt dadurch zustande, dass die Bilder seit 2016 bzw. 2017 online waren und hier Zinsen für Schadensersatzanspruch berechnet wurden. Durch den hohen Streitwert fallen auch die Abmahnkosten hoch aus, sodass insgesamt eine Summe von 18.988,93 Euro zusammenkommt.

Abmahnung wegen Bewertungsaufforderung

Wer mahnt ab? STARKE.recht Rechtsanwaltsgesellschaft
Wie viel? 367,23 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Eine einzige E-Mail kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Denn Werbe-E-Mails dürfen in der Regel nur nach vorheriger Einwilligung versendet werden. Auch die Aufforderung, eine Bewertung abzugeben, wird von der Rechtsprechung als Werbung gewertet. Wird eine solche E-Mail dennoch verschickt, liegt nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine unzumutbare Belästigung vor und kann abgemahnt werden.

Werbung mit „Testsieger“

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e. V.
Wie viel? 300 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Wenn damit geworben wird, dass die eigenen Produkte Testsieger sind, sollten Verbraucher:innen auch alle weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden. Denn ohne Informationen über Testkriterien oder eine Angabe der Fundstelle hat der Hinweis „Testsieger“ wenig Aussagekraft und stellt eine Irreführung dar. Kund:innen können nicht überprüfen, ob das Ergebnis noch aktuell ist und ob weitere Artikel das gleiche Urteil erhalten haben.

Veröffentlicht: 22.04.2025
img Letzte Aktualisierung: 22.04.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
10 Kommentare
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Miri
08.05.2025

Antworten

Wie ist es denn mit Bildern die von der Agentur in eine Webseite eingebaut wurden und die Agentur das Bild lizensiert hat. Wie kann man sowas ggf. nach Jahren nachweisen, wenn es die Agentur möglicherweise nicht mehr gibt?
Hannes
29.04.2025

Antworten

Darf man auch keine Bilder von den Produkten der Hersteller nehmen??? Muss man immer alle selbst fotografieren?
Redaktion
29.04.2025
Hallo Hannes, wenn du keine Erlaubnis hast, dürfen die Bilder nicht verwendet werden. Selbst Fotografieren ist eine Idee. Du kannst allerdings auch nach Fragen, ob die Bilder genutzt werden dürfen. Liebe Grüße die Redaktion
Hannes
30.04.2025
Vielen Dank für die Antwort :-). Was ist, wenn man das Bild spiegelt und mit Kontrast und Helligkeit es verändert? Theoretisch könnte ich, wenn das Bild auf weißen Hintergrund abgelichtet wurde es genauso ablichten, wo ist denn da der Unterschied? LG
Olaf
08.05.2025
@Hannes: Wenn Sie die Bilder verändern, dann ist es noch schlimmer. Bilder dürfen ohne Genehmigung des Fotografen nicht verändert werden. Ich finde es eigentlich schade, das nicht gesehen wird wieviel Arbeit hinter der Fotografie steckt. Bilder einfach ohne Genehmigung zu nehmen ist blöd (und meiner Meinung nach auch Diebstahl).
Robert
24.04.2025

Antworten

Unabhängig von der jeweiligen rechtlichen Lage sollte man Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers ernst nehmen und darauf reagieren. Gleichzeitig ist es ratsam, sich bewusst zu machen, dass dieser Kanzlei immer wieder vorgeworfen wird, ihre Forderungen mit fragwürdigen Methoden durchzusetzen. Aus diesem Grund empfehle ich, das Schreiben nicht zu ignorieren, jedoch einer geforderten Zahlung zunächst zu widersprechen. Die Kanzlei steht regelmäßig in der Kritik und war bereits mehrfach selbst in juristische Auseinandersetzungen verwickelt, die nicht immer zu ihren Gunsten ausgingen. Daher rate ich grundsätzlich zur Vorsicht im Umgang mit dieser Kanzlei. Meiner Einschätzung nach bewegt sie sich mit ihrem Vorgehen teilweise an der Grenze zur Rechtswidrigkeit, profitiert jedoch vom Status und der Autorität des Anwaltsberufs – was allerdings keineswegs bedeutet, dass man als Betroffener keine Handhabe hat.
Fredy
24.04.2025

Antworten

Jeder kann seine Bilder mit Wasserzeichen Markieren. Auf seinem Konto ebay, amazon oder Webseite hinterlegen als Eigentümer. Damit werden die "ABMAHNER " trocken gelegt.
Frank Pagenkemper
23.04.2025

Antworten

Hier haben wir mal wieder besonders krasse Beispiele für einen vom Gesetzgeber entwickelten Rechtsrahmen. Dieser könnte auch ganz unbürokratisch gestaltet sein. Die meisten Händler geraten ja in diese Abmahnfallen. Man kann das ja auch ganz unbürokratisch machen. Für jeden Fall sollte der Rechteinhaber zunächst ein Schreiben verfassen müssen und von mir auch 25 Euro dafür berechnen dürfen. Passiert dann nichts, sollte erst dann das gesamte Verfahren möglich sein. Genau wie diese Abmahnvereine. Stillegen und verbieten. In diesen Vereinen gibt es niemanden, der sich ernsthaft um irgendwelche Interessen kümmert außer dem eigenen Interesse möglichst viel Abmahnungen in den Umlauf zubringen und abzuzocken. Auch das ist hemmungslose Bürokratie. Sie kommt nicht nur vom Staat. Juristische Wegelagerer gibt es leider überall, wie Kakerlaken im Müll. Der Gesetzgeber sollte hier noch einmal nachdenken und diesen Bereich modern und zeitgerecht umgestalten. Und am Besten nicht von Juristen aus den Bundestagsfraktionen, die haben daran wohl keine Interesse.
I.M.
23.04.2025
Hier handelt es sich um keine "Abmahnfalle", sondern schlicht und einfach um einen Geschäftsmann/eine Geschäftfrau, der/die die Verletzung seiner/ihrer Rechte satt hat und dagegen vorgeht. Gebetsmühlenartig wird in allen Medien seit Jahren auch dem eingeschworensten Ignoranten vor Augen geführt, dass Bilderklau nun mal massiv ins Geld gehen kann - und ganz nebenbei steht es auch noch einmal irgendwo neben dem geklauten Bild. Warum dann NOCH einmal warnen - ist doch ganz klar Vorsatz? Würde im Umkehrschluss bedeuten, dass alle so lange geklaute Bilder nutzen und die nicht selten hohe Lizengebühr umgehen, bis der 25-Euro-Brief ins Haus flattert. Dann zahle ich schnell die €25 und bin aus dem Schneider. Lerneffekt=0. Nutze ich ein Bild gewerblich, an dem ich keine Rechte habe, hat der Urheber nicht selten Reisekosten, Materialkosten, ggf. Kosten für Models und Locations und solche für den Fotografen gehabt (geht oft in den fünfstelligen Bereich) - ich nehme es mir "für lau", weil ich faul bin. Das ist auch eine Art Diebstahl. Vorsätzlich und alles andere als cool. Wer fremdes Recht nur achtet, wenn er dafür zur Kasse gebeten wird, dem gehört es nicht anders. Und wer im Zeitalter von KI und Textassistenten (sogar bei ebay) noch Texte und Bilder klauen muss, ist nicht modern und zeitgerecht, sondern sollte mal über seine Eignung nachdenken, innovativ, verantwortungsvoll und engagiert ein Business zu führen.
olaf
08.05.2025
Die Summe ist zwar sehr hoch. Dennoch steckt hinter jedem Foto eine Menge Arbeit. Wenn man diese Arbeit einfach nimmt ohne zu fragen, ist das blöd. Lesitung (die des Fotografen) sollte schon auch bezahlt werden. Schade das viele denken Bilder oder Musik kann einfach so genommen werden. Im Prinzip ist es zu vergleichen mit: ein Kunde bestellt Ware in einem Shop und bezahlt nicht. Der Händler möchte dann auch sein Geld.