Wie kann man eine Unterlassungserklärung kündigen?

Veröffentlicht: 30.07.2025
imgAktualisierung: 30.07.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
30.07.2025
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Vertrag
Kuzmafoto / Depositphotos.com
Nach einer Abmahnung folgt häufig eine Unterlassungserklärung. Hat diese für immer Gültigkeit oder gibt es ein Kündigungsrecht?


Wettbewerbsverstöße führen regelmäßig zu Abmahnungen von Händler:innen. Eine berechtigte Abmahnung verpflichtet nicht nur dazu, die Abmahnkosten zu zahlen, häufig soll auch eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Damit verpflichtet sich die abgemahnte Person, das Verhalten nicht zu wiederholen. Wird gegen diese Unterlassungserklärung verstoßen, droht eine Vertragsstrafe. Diese liegt regelmäßig im fünfstelligen Bereich. 

Eine Vertragsstrafe ist nicht nur bei genau dem gleichen Verstoß fällig, sondern auch bei einem sogenannten kerngleichen Verstoß. Aber wie lange ist so eine Unterlassungserklärung eigentlich gültig und wann kann man sie kündigen?

Wie lange ist eine Unterlassungserklärung gültig?

Grundsätzlich ist eine Unterlassungserklärung ein Leben lang gültig. Das kann dazu führen, dass ein Verhalten nach dem Gesetz zwar nicht mehr wettbewerbswidrig ist, Händler:innen dieses Verhalten durch die Unterlassungserklärung allerdings noch zu unterlassen haben. Beispielsweise gab es zahlreiche Unterlassungserklärungen, in denen Händler:innen sich verpflichtet haben, in Zukunft den OS-Link im Shop mit anzugeben. Diese Pflicht besteht nach einer Gesetzesänderung allerdings gar nicht mehr. Die Gesetzesänderung an sich macht die Unterlassungserklärung allerdings nicht automatisch unwirksam. Der Vertrag, der mit der Unterlassungserklärung geschlossen wurde, besteht grundsätzlich unabhängig von der Gesetzesänderung.

Was können Händler:innen bei einer Rechtsänderung tun?

Wenn sich die Rechtslage geändert hat, haben Händler:innen die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung zu kündigen. Sorgt eine Gesetzesänderung dafür, dass das abgemahnte Verhalten nun erlaubt ist, haben Händler:innen ein außerordentliches Kündigungsrecht. 
Manche Erklärungen enthalten ohnehin schon eine Klausel, die besagt, dass die Erklärung gegenstandslos wird. Dann kann die Erklärung nach der Gesetzesänderung ignoriert werden. Das ist allerdings nicht immer der Fall. Idealerweise sollte die Erklärung daher von Jurist:innen geprüft werden, so kann entschieden werden, ob eine Kündigung notwendig ist.

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Veröffentlicht: 30.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 30.07.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Josef Wabuschinsky
02.08.2025

Antworten

Wie ist das eigentlich, wenn der Vertragspartner eine GmbH ist, die inzwischen aufgelöst wurde?
Redaktion
04.08.2025
Hallo Herr Wabuschinsky, in dem Fall kommt es darauf an, ob und welchen Rechtsnachfolger die GmbH hat. Viele Grüße die Redaktion