Wettbewerbsverstöße führen regelmäßig zu Abmahnungen von Händler:innen. Eine berechtigte Abmahnung verpflichtet nicht nur dazu, die Abmahnkosten zu zahlen, häufig soll auch eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Damit verpflichtet sich die abgemahnte Person, das Verhalten nicht zu wiederholen. Wird gegen diese Unterlassungserklärung verstoßen, droht eine Vertragsstrafe. Diese liegt regelmäßig im fünfstelligen Bereich.
Eine Vertragsstrafe ist nicht nur bei genau dem gleichen Verstoß fällig, sondern auch bei einem sogenannten kerngleichen Verstoß. Aber wie lange ist so eine Unterlassungserklärung eigentlich gültig und wann kann man sie kündigen?
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