Nährwertkennzeichnung von Wein
Wer mahnt ab? Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Wie viel? 243,51 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Wein
Seit Ende 2023 müssen Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden, verpflichtend mit einem Zutatenverzeichnis und einer Nährwertdeklaration versehen werden – entweder direkt auf dem Etikett oder über ein sogenanntes E-Label, also z. B. einen QR-Code mit verlinkten Infos.
Wenn man also jüngeren Wein anbietet (online oder im Laden) und auf dem Etikett oder der Produktseite keine vollständige Angabe zu Zutaten und Nährwerten macht, droht eine Abmahnung – und genau das ist hier offenbar passiert. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht dabei gezielt gegen Anbieter vor, die diese Vorgaben nicht oder nicht korrekt umsetzen.
Wer zur Zielgruppe gehört, sollte prüfen (lassen), ob die Etikettierung korrekt ist, und ggf. schnell nachbessern – aber auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne rechtliche Beratung.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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