In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Sowohl für die Kundschaft als auch für Händler:innen ist beschädigte Ware auf dem Transportweg ein großes Ärgernis. Damit es für den Händler nicht zu teuer wird, kommen manche auf die Idee, die Haftung gegenüber der Kundschaft einzuschränken. Das ist allerdings keine gute Idee, wie dieses Beispiel zeigt.
In diesem Beispielshop für Wein hat der Händler in den AGB die Haftung für Transportschäden ausgeschlossen, sowohl für den Paketverlust als auch für eine Beschädigung. Bei Verträgen mit Verbraucher:innen ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben, dass die Haftung beim Händler liegt.
Sowohl Kaffee als auch alkoholische Getränke werden immer wieder als „bekömmlich“ bezeichnet. Dabei handelt es sich allerdings um eine nicht zulässige, gesundheitsbezogene Aussage. Gesundheitsbezogene Aussagen sind nur nach den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung zulässig. Gerade die Wortwahl „bekömmlich“ wurde in der Vergangenheit immer wieder abgemahnt.
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