Die Abmahnfälle in dieser Woche zeigen, wie viel es im Online-Handel zu beachten gibt. Fehlende Kennzeichnungen bei Gefahrstoffen, unterlassene Registrierungen und ein Markenrechtsverstoß. Gerade ein Marlenrechtsverstoß kann für Händler:innen teuer werden.
Fehlende Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen von Futtermitteln
Ein Online-Händler für Insektenschutzmittel für Tiere und Futtermittel wurde gleich wegen mehrere Verstöße abgemahnt. Zum einen hat er gegen die CLP-Verordnung verstoßen. Die CLP-Verordnung regelt, welche Gefahrenhinweise bei Produkten, die gefährliche Stoffe enthalten, abgebildet werden müssen. Der Händler verkaufte Insektenschutzmittel für Pferde ohne die Hinweispflichten der CLP-Verordnung zu beachten. Zudem wurden die Vorgaben der Biozidverordnung missachtet. Biozidprodukte dürfen nicht als „tierfreundlich“, „natürlich“ oder „ungiftig" beworben werden. Hier wurden die Insektenschutzmittel allerdings unter anderem als „natürlich“ beworben.
Außerdem verkaufte er Futtermittel und bewarb diese mit angeblich heilenden Eigenschaften. Damit wurde gegen das Wettbewerbsrecht und gegen das Verbot von krankheitsbezogener Werbung verstoßen.
Fehlende Registrierung (ElektroG)
Wer mahnt ab? Lauterer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 357 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen von Elektrogeräten
Händler:innen, die Elektrogeräte verkaufen, müssen sich bei der Stiftung EAR registrieren. Ein Verstoß dagegen stellt auch einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Hier wurde die Registrierung einer Gasentladungslampe nicht vorgenommen. Da das Register einsehbar ist, kann ein solcher Fehler Mitbewerbern und Abmahnverbänden schnell auffallen.
Markenrechtsverletzung „Speedminton“
Wer mahnt ab? Speedminton GmbH (vertreten durch Kanzlei Lubberger Lehment)
Wie viel? 2.738,79 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Ein Verkäufer für Badmintonzubehör verkaufte auf Ebay Bälle mit der Bezeichnung „Speed Badminton“. Der Markeninhaber der Marke „Speedminton" sah in der Bezeichnung einen Markenrechtsverstoß. Der Händler wurde aufgefordert den Verkauf zu unterlassen und Auskunft zu erteilen, wie viel Ware schon verkauft wurde. Auf Basis dieser Auskunft wird dann ein Schadensersatz errechnet. Bisher wurden lediglich die Anwaltskosten in Höhe von 2.738,79 Euro in Rechnung gestellt. Eine Markenrechtsverletzung kann also, auch wenn sie unabsichtlich ist, ziemlich teuer für Händler:innen werden.
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
Kommentar schreiben