Ein aktueller Fall der Kanzlei LHR zeigt, wie schmal der Grat zwischen zulässigem No-Name-Zubehör für Markenprodukten und Markenrechtsverletzung ist. Konkret ging es in dem Fall um Zubehör für Miele.
Ein aktueller Fall der Kanzlei LHR zeigt, wie schmal der Grat zwischen zulässigem No-Name-Zubehör für Markenprodukten und Markenrechtsverletzung ist. Konkret ging es in dem Fall um Zubehör für Miele.
In einem aktuellen Fall aus dem Online-Handel geriet ein Anbieter von 3D-gedruckten Ersatzteilen ins Visier einer Abmahnung. Der Händler hatte in seinem Online-Shop einen Nachfüll-Deckel für ein Miele-Produkt angeboten – ein praktisches Ersatzteil, aber nicht vom Originalhersteller. Problematisch war weniger die Produktseite selbst als vielmehr der Titel, den Google in den Suchergebnissen anzeigte: „Ersatzteil für Miele“. Nach Ansicht einer Mitbewerberin könnte dies Verbraucher täuschen und den Eindruck erwecken, es handele sich um ein offizielles Miele-Produkt.
Die Gerichte sehen solche Fälle zunehmend differenzierter. Entscheidend ist, wie der Verbraucher die Angabe im Gesamtkontext versteht – also etwa, ob aus Bildern, Anbietername und Beschreibung klar hervorgeht, dass es sich um ein Drittanbieter-Produkt handelt. Gerade bei 3D-gedruckten Ersatzteilen dürfte vielen Käufer:innen bewusst sein, dass es sich nicht um Originale handelt.
Aber: Schon kleine Missverständnisse in den Metadaten können rechtliche Folgen haben. Der Fall zeigt, wie wichtig eine klare, transparente Kommunikation über alle Kanäle hinweg ist – auch im Quelltext.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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