Der für seine unangenehmen Abmahnungen berüchtigte Rechtsanwalt Sandhage sorgt im Online-Handel erneut für Frust. Diesmal hat er es auf formelle Fehler bei der Produktkennzeichnung abgesehen. Wer auf Marktplätzen wie Ebay verkauft und bei den Pflichtangaben schludert, riskiert teure Post.
Unvollständige Produktlabels führen zur Haftung
Im Namen seiner Mandantin, der Mävers Handels GmbH, lässt Sandhage gezielt Testkäufe auf Plattformen wie Ebay durchführen. Dabei wird die gelieferte Ware akribisch auf gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen untersucht.
Fehlen auf dem Produkt oder der Verpackung essenzielle Daten wie der Name und die Adresse des Herstellers, die Modellidentifikation oder notwendige Sicherheitszeichen wie das CE-Siegel, folgt die Abmahnung wie auch schon zuletzt. Für die Betroffenen wird es sofort teuer: Allein die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren beziffert Sandhage in einem aktuellen Schreiben auf stolze 1.500 Euro.
Prüfpflichten nicht vernachlässigen
Das größte Missverständnis im E-Commerce lautet nach wie vor: Für die korrekte Kennzeichnung ist allein die Fabrik zuständig. Aus dem Marktverhaltens- und Wettbewerbsrecht folgt jedoch, dass Händlerinnen und Händler eine uneingeschränkte eigene Prüfpflicht haben. Sie müssen vor dem Verkauf sicherstellen, dass jedes angebotene Produkt die notwendigen Siegel, Warnhinweise und (soweit erforderlich) deutschen Anleitungen besitzt. Fehlen diese Angaben, gilt die Ware rechtlich als nicht verkehrsfähig.
Da die Kanzlei Sandhage in der Branche für ihre Abmahnungen berüchtigt ist und sich unter anderem wegen des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs immer wieder verantworten muss, sollten Betroffene das Schreiben keinesfalls ungeprüft unterschreiben, sondern rechtlichen Beistand einholen.
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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