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Abmahn-Anwalt Sandhage nimmt wieder Produktkennzeichnungen ins Visier

Veröffentlicht: 20.05.2026
imgAktualisierung: 20.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
20.05.2026
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ca. 2 Min.
Abmahnung von Sandhage
Erstellt mit KI
Der bekannte Abmahn-Anwalt Sandhage sorgt wieder für Unruhe: Formfehler bei der Produktkennzeichnung führen aktuell zu Abmahnungen.


Der für seine unangenehmen Abmahnungen berüchtigte Rechtsanwalt Sandhage sorgt im Online-Handel erneut für Frust. Diesmal hat er es auf formelle Fehler bei der Produktkennzeichnung abgesehen. Wer auf Marktplätzen wie Ebay verkauft und bei den Pflichtangaben schludert, riskiert teure Post.

Unvollständige Produktlabels führen zur Haftung

Im Namen seiner Mandantin, der Mävers Handels GmbH, lässt Sandhage gezielt Testkäufe auf Plattformen wie Ebay durchführen. Dabei wird die gelieferte Ware akribisch auf gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen untersucht.

Fehlen auf dem Produkt oder der Verpackung essenzielle Daten wie der Name und die Adresse des Herstellers, die Modellidentifikation oder notwendige Sicherheitszeichen wie das CE-Siegel, folgt die Abmahnung wie auch schon zuletzt. Für die Betroffenen wird es sofort teuer: Allein die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren beziffert Sandhage in einem aktuellen Schreiben auf stolze 1.500 Euro.

Prüfpflichten nicht vernachlässigen

Das größte Missverständnis im E-Commerce lautet nach wie vor: Für die korrekte Kennzeichnung ist allein die Fabrik zuständig. Aus dem Marktverhaltens- und Wettbewerbsrecht folgt jedoch, dass Händlerinnen und Händler eine uneingeschränkte eigene Prüfpflicht haben. Sie müssen vor dem Verkauf sicherstellen, dass jedes angebotene Produkt die notwendigen Siegel, Warnhinweise und (soweit erforderlich) deutschen Anleitungen besitzt. Fehlen diese Angaben, gilt die Ware rechtlich als nicht verkehrsfähig.

Da die Kanzlei Sandhage in der Branche für ihre Abmahnungen berüchtigt ist und sich unter anderem wegen des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs immer wieder verantworten muss, sollten Betroffene das Schreiben keinesfalls ungeprüft unterschreiben, sondern rechtlichen Beistand einholen. 

Veröffentlicht: 20.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 20.05.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Tom
21.05.2026

Antworten

Für mein Verständnis müsste der abmahnende Händler, also die Mävers , mit den abgemahnten Händlern im Wettbewerb stehen. Da Mävers aber gar keine Ware in seinem (Fake?-)shop anbietet (alle Produktkategorien sind leer und bei Google steht dauerhaft geschlossen), sehe ich hier ziemlich eindeutig einen Rechtsmissbrauch, oder? Wer mahnt denn eigentlich Anwälte ab?
DerECommerceDude
26.05.2026
Wieso darf es überhaubt solche Anwälte geben die ständig Leute abmahnen um schnelles Geld zu generieren? Und wieso kommen die damit überhaubt immer noch so oft durch? das ist meines Erachtens nach pure Abzockerei von solchen Anwälten.
Michael
27.05.2026
Ich bin von Sandhage auch abgemahnt worden, wobei die im Shop vorrätige Artikelmenge niedriger war, wie die Abmahnungen, die nachweißlich verschickt wurden. Es hat weder den Staatsanwalt, noch die Rechtsanwaltkammer interessiert. Da würde nur helfen, wenn jeder abgemahnte eine Strafanzeige stellt.
Lars
27.05.2026
Moin Tom, Mävers Handels GmbH (Harzer Schuhkönig) ist sehr wohl aktiv. Du hast es sicherlich verwechselt mit der Mävers Internationale Handels GmbH (Hamburg) Also wenn die Abmahnung auch für Schuhe war, dann wäre das soweit vermutlich legitim. Dass er allerdings fast alles mit UVP drinne hat, ist selbst sehr dünnes Eis.
Holger
21.05.2026

Antworten

Woher weiss man denn aber ob man Produkte hat die Kennzeichnungen noetig machen? Gibt es dazu eine Art Infotabelle?
Redaktion
21.05.2026
Ob ein Produkt kennzeichnungspflichtig ist, lässt sich leider nicht pauschal beantworten – das hängt von der jeweiligen Produktkategorie ab. Es lohnt sich daher, sich einmal gezielt mit den eigenen Produkten auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob es dafür spezifische gesetzliche Vorgaben gibt. Für viele Bereiche – etwa Lebensmittel, Elektrogeräte oder Textilien – existieren eigene Regelwerke, die bestimmte Kennzeichnungen vorschreiben.