Worum geht es diesmal?
Gegenstand der aktuellen Schreiben von Rechtsanwalt Sandhage sind vermeintlich fehlerhafte Angaben rund um die Sicherheit wie „TÜV/GS geprüft“ in Online-Angeboten auf Plattformen wie Ebay – ohne dass die zugrundeliegenden Prüfberichte oder prüfenden Stellen konkret benannt werden. Dies stellt nach seiner Argumentation einen Wettbewerbsverstoß dar. Im aktuellen Fall trifft es vor allem Händler, die Fahrradhelme oder Zubehör verkaufen.
Die Abmahnungen erfolgen im Namen der Mävers Handels GmbH, die als Wettbewerberin auftritt. Neben der Unterlassung fordert Sandhage für seine Mandantschaft eine strafbewehrte Erklärung – sowie Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 1.375,88 Euro bei einem Streitwert von 25.000 €.
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