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„Keine Rückgabe“: Ebay-Angebote ohne Widerrufsbelehrung abgemahnt

Veröffentlicht: 19.06.2026
imgAktualisierung: 19.06.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.06.2026
img 19.06.2026
ca. 2 Min.
Ebay-Shop, Fender, Muranoperlen
Erstellt mit KI
Außerdem wurden Händler wegen des Schutzes einer Gitarrenform und für die Bezeichnung „Muranostil“ abgemahnt.


Fehlerhafte Angaben auf Verkaufsplattformen wie Ebay führen immer wieder zu kostspieligen Abmahnungen. Besonders der Ausschluss von Rückgaben im gewerblichen Handel steht im Fokus des Wettbewerbsrechts.

Fehler auf Ebay: „Keine Rückgabe“

Wer mahnt ab? Ein gewerblicher Ebay-Anbieter (vertreten durch die Kanzlei Körner & Collegen)  
Wie viel? 572,21 Euro  
Wer ist betroffen? Ebay-Händler allgemein  

Dem betroffenen Online-Account wird vorgeworfen, im gewerblichen Handel mit Computerzubehör auf der Plattform Ebay die Anzeige „Keine Rückgabe“ verwendet zu haben. Damit soll fälschlicherweise der Eindruck erweckt worden sein, dass Verbraucher keinerlei Möglichkeit haben, sich vom Vertrag zu lösen oder die Ware zurückzusenden. Da im Fernabsatz jedoch regelmäßig gesetzliche Widerrufs- und Gewährleistungsrechte bestehen, wird ein solcher Ausschluss als irreführende geschäftliche Handlung eingestuft. Zudem fehlte im konkreten Angebot eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, was ebenfalls als Verstoß gewertet wird.

Urheberrechtsschutz für die Fender-Gitarrenform

Wer mahnt ab? Fender Musical Instruments Corporation (vertreten durch Bird & Bird LLP)  
Wie viel? Keine konkrete Summe im Schreiben genannt (Forderung nach Unterlassung und Schadensersatz)  
Wer ist betroffen? Händler:innen von Musikinstrumenten  

In diesem Fall wird einem Musikshop vorgeworfen, E-Gitarren vertrieben zu haben, welche die urheberrechtlich geschützte Korpusform der bekannten „Stratocaster“ kopieren. Die abmahnende Kanzlei verweist auf die aktuelle europäische Rechtsprechung, nach der das Design von Alltags- und Gebrauchsgegenständen urheberrechtlichen Schutz genießen kann, sofern es sich um eine eigene geistige Schöpfung handelt. Durch das Anbieten und Bewerben der vermeintlichen Gitarrenkopien soll eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, weshalb die sofortige Einstellung des Vertriebs gefordert wird.

Teure Herkunftsangabe: Die Falle mit dem „Muranostil“

Wer mahnt ab? Fa. Mr-Murano (vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Frank Knüfer)  
Wie viel? 2.123,08 Euro  
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Schmuck und Glaswaren  

Eine gewerbliche Händlerin wurde abgemahnt, weil sie Glasperlen im Internet mit der Bezeichnung „im Muranostil“ beworben hat. Ihr wird vorgeworfen, eine geschützte geografische Herkunftsangabe unzulässig im geschäftlichen Verkehr verwendet zu haben. Selbst relativierende Zusätze wie „Stil“ oder die Kombination mit dem tatsächlichen Herkunftsland Indien reichen laut Abmahnung nicht aus, um die Gefahr einer Irreführung zu beseitigen, da Kunden dennoch eine qualitative oder handwerkliche Verbindung zur traditionellen venezianischen Glasherstellung erwarten könnten.

Veröffentlicht: 19.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 19.06.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Stephan
07.07.2026

Antworten

Viel zu oft kann man in gewerblichen Anzeigen defekter Geräte (Computer, Tablets usw.) den Passus lesen "Gerät ist defekt daher keine Rücknahme. Kaufen Sie nur, wenn Sie damit einverstanden sind". Bei solchen unsinnigen Erklärungen macht eine Abmahnung wirklich Sinn um diesem Treiben ein Ende zu bereiten.
Stephan Kittel
07.07.2026

Antworten

Das sehe ich nicht so, weil gerade größere Händler Listersoftware einsetzen (sollten) um genau DAS zu verhindern. Dadurch werden nur überprüfte Bedingungen mit gelistet. Bzw. steht der Widerruf eh in den AGBs. Wie soll man da eine "falsche" oder "leere" AGB verwenden?
JAM
22.06.2026

Antworten

Fehler auf Ebay: „Keine Rückgabe“ Das ist ein von eBay hausgemachtes Problem. Bei der Artikelanlage greift es gerne mal NICHT die (einzige) Rahmenbedingung und legt stattdessen eine neue (leere) Bedingung an, die dann vorsieht den Widerruf komplett auszuschließen. Kann nur jedem Empfehlen regelmäßig zu prüfen, dass die Rahmenbedingungen auch mit der Gesamtanzahl der laufenden Inserate stimmig sind. Besonders schön ist, dass man diese und andere Informationen nicht ändern kann, während Preisvorschläge laufen, die ebay ja deutlich forciert.