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OS-Link noch drin? Abmahngefahr!

Veröffentlicht: 21.07.2025
imgAktualisierung: 21.07.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.07.2025
img 21.07.2025
ca. 2 Min.
Finde den Fehler
OHN-Media
Seit dem 20. Juli ist der OS-Link Geschichte. Wer sein Impressum nicht anpasst, riskiert eine Abmahnung.


In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Lange Zeit war der OS-Link eine Abmahnfalle für Händler:innen. Obwohl er eigentlich als einfache Möglichkeit dienen sollte, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären, sorgte er in der Praxis für viele Abmahnungen. Denn fehlte der Link oder war nicht anklickbar, galt das als Wettbewerbsverstoß und konnte abgemahnt werden. Seit dem 20. Juli gibt es die Plattform zur Streitbeilegung allerdings nicht mehr, sodass auch die Pflicht zur Angabe des Links entfällt. Händler:innen müssen nun allerdings das Impressum anpassen, um nicht direkt in die nächste Abmahnfalle zu tappen.

Impressum nicht aktualisiert

Händler:innen, die den Link noch im Impressum, den AGB oder an irgendeiner anderen Stelle im Shop haben, sollten diesen schnellstmöglich entfernen. In diesem Beispielshop ist das Impressum noch nicht angepasst und der Link sowie der Hinweis noch vorhanden. Für Verbraucher:innen entsteht so der Eindruck, es gäbe noch die Möglichkeit, die Streitschlichtung zu nutzen, obwohl die Plattform bereits abgeschaltet ist. Daher müssen alle Händler:innen sichergehen, dass der Link sowohl im eigenen Shop als auch auf dem Marktplatz nicht mehr zu finden ist. 

Unklare Versandangabe

Auf der Check-out-Seite des Shops befindet sich ein weiterer Abmahngrund. Die Versandangabe ist hier mit „in der Regel 3-4 Tage“ angegeben. Für Verbraucher:innen ist allerdings nicht ersichtlich, wann ein solcher Regelfall vorliegt und wann nicht. Versandangaben sollten immer so konkret wie möglich angegeben werden. Dabei ist nicht notwendig, dass ein konkreter Liefertermin genannt wird, allerdings sollte die Angabe für Verbraucher:innen eindeutig sein. Zulässige Angaben sind daher: 

  • Lieferzeit ca. 1 Woche
  • Lieferzeit 3 bis 5 Tage
  • Lieferzeit bis zu 5 Tage

Eine ungenaue Angabe sorgte in der Vergangenheit schon öfter für Abmahnungen von Online-Händler:innen.

Veröffentlicht: 21.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 21.07.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Anett
21.07.2025

Antworten

Hier wird immer nur vom Link gesprochen. Sollte nicht der gesamte Absatz zu diesem Thema entfernt werden? Die Plattform gibt es ja nicht mehr! (?)
Robert
21.07.2025
Ein Satz in der Art: Ich bin zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit - o.ä. muss weiterhin bestehen bleiben. Es geht ausschließlich um die Verlinkung zum ODR, dessen Link ja auf keine vorhandene Quelle mehr leitet bzw. auf keinen nützlichen Content. Leider haben hier viele Medien für Verwirrung gesorgt. Also bitte nur die URL entfernen, dann passt alles.
Thomas
22.07.2025
@Robert Warum muss ein Satz dieser Art so stehen bleiben? Was ist, wenn ich dazu bereit bin? Muss ich das in diesem Fall trotzdem angeben?
Redaktion
22.07.2025
Hallo Anett, Alle Informationen, die die ODR-Richtlinie betreffen, müssen entfernt werden. Alle Informationen, die die ADR-Plattform (bzw. das VSBG) betreffen, müssen weiterhin im Shop bleiben. Das ganze Thema haben wir HIER
noch einmal ausführlich erklärt.
Robert
22.07.2025
@Thomas Ja natürlich. Als Beispiel: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil oder so ähnlich. Es geht tatsächlich nur um den Link, dieser muss lediglich entfernt werden. Um das ganze zu verdeutlichen: Entfernt werden muss: "Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/." Alle anderen Informationen müssen weiterhin bestehen bleiben.
Martin
23.07.2025
Super, bei eBay lässt sich die AGB nicht ändern, Link raus - Speichern - Fehlermeldung... Das Problem ist bei denen bekannt, wir sind nicht die einzigen, die Probleme haben... Support sagt "wird in den nächsten Tagen behoben"...