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Online-Händler aufgepasst: Diese drei Abmahnfallen kosten bis zu 7.948 Euro

Veröffentlicht: 07.08.2026
imgAktualisierung: 07.08.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
07.08.2026
img 07.08.2026
ca. 2 Min.
geschockter Händler
Erstellt mit KI
Aktuelle Abmahnungen zeigen: Fehler bei Energiekennzeichnung, „Inbus“ oder Produktfotos können Online-Händler:innen Tausende Euro kosten.


Abmahnungen bleiben für Online-Händler ein erhebliches Risiko. Bereits kleine Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten oder Fehler bei der Produktbeschreibung können teure rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die aktuellen Fälle zeigen erneut, wie konsequent Wettbewerbsverbände, Markeninhaber und Rechteinhaber gegen Verstöße vorgehen.

Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung

Wer mahnt ab? Wirtschaft im Wettbewerb
Wie viel? 390 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen von Elektrogeräten

Der Verkauf von Elektrogeräten stellt Händler:innen regelmäßig vor besondere Herausforderungen. Neben den Pflichten des ElektroG müssen auch die EU-weiten Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung beachtet werden. Gerade für Verkäufer:innen von Haushaltsgegenständen sollten die Pflichten im Blick haben. Ein Verkäufer, der auf Ebay diverse Geräte anbot, ignorierte diese Pflichten und erhielt eine Abmahnung.

Markenrechtsverletzung „Inbus“

Wer mahnt ab? INBUS IP GmbH (vertreten durch Kanzlei ADVANT Beiten)
Wie viel? 2.123,08 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Auch wenn der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch häufig verwendet wird, handelt es sich bei „Inbusschlüssel“ um eine eingetragene Marke. Verkäufer:innen von anderen Innensechskantschlüsseln dürfen diese nicht als Inbusschlüssel bezeichnen, wenn es sich nicht um originale Ware handelt.

Regelmäßig werden Händler:innen abgemahnt, die ihre Produkte falsch bezeichnen. Auch dieser Ebay-Händler wurde vom Markeninhaber abgemahnt. In diesem Fall wurden über 2.000 Euro in Rechnung gestellt.

Urheberrechtsverletzung bei Produktfotos

Wer mahnt ab? Schulz-Design (vertreten durch FREY Rechtsanwälte)
Wie viel? 7.948,35 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Immer wieder werden Händler:innen abgemahnt, die Produktbilder ohne die entsprechenden Nutzungsrechte verwenden. Diesmal traf es einen Online-Händler, der seine Produkte auf dem Kaufland-Marktplatz anbot. Der Urheber der Bilder wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Knapp 8.000 Euro werden gefordert. Gerade der Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung kann Händler:innen teuer zu stehen kommen.

Veröffentlicht: 07.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 07.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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N.H.
10.08.2026

Antworten

Ich habe schon in vielen Branchen gearbeitet und überall gibt es ähnliche Herausforderungen und Stolpersteine. Um so wichtiger ist es Partner wie den Händlerbund an seiner Seite zu haben. Nicht nur die kostenlosen Informationen sondern auch der Rechtsbeistand im Fall der Fälle. Wegen der vielen möglichen Abmahnungen habe ich mich lange nicht getraut den Onlinehandel zu starten und nun bin ich sehr froh vor 3 Jahren die Reise begonnen zu haben. Auch ich habe schon einige Abmahnungen erhalten aber jeder macht mich schlauer und gewappneter für die Zukunft.
DKH
10.08.2026

Antworten

Da pflichte ich Swordfish zu. Es macht einfach keinen Sinn mehr. Der Aufwand um einen oder mehrere Onlinshops und Plattformern zu bedienen steht in keinem Verhältnis mehr zum Ertrag. So prognostiziere ich, dass in den nächsten Jahren die meisten Shops abschalten und sich alles auf das Plattformgeschäft konzentriert. Dort zählt nur noch der billigste Preis (nur einer gewinnt). Und das sind NICHT die kleinen Händler. Also ziemlich dunkel am Horizont....
Swordfish
10.08.2026

Antworten

Jeden Tag, diese Abmahn News. Eigentlich hat man überhaupt keine Lust mehr einen Online Handel zu betreiben. Sicher machen einige wirklich extreme Fehler, aber bei vielen Abmahnungen kann man nur den Kopf schütteln. Neben Abmahnungen kommen dann noch die zum Teil Sinnfreien Regelungen der EU hinzu! Ebay / amazon Gebühren [gerade bei Spielzeug] werden auch immer höher und die sogenannten Privatverkäufer haben Null Kosten und Null Pflichten.