Fehlende Lösung sorgt für Unmut
Dass das Problem trotz der zeitlichen Brisanz auch eineinhalb Wochen nach dem Seller-Hinweis noch nicht behoben ist, sorgte mittlerweile für viele unzufriedene Kommentare.
Eine Mitarbeiterin aus Ebays Community-Team kommentierte, dass man im Haus nochmals auf die Dringlichkeit hingewiesen habe und dass im Hintergrund „an einer zeitnahen Behebung“ gearbeitet werde. Allerdings schrieb sie auch, dass Herausforderungen wie diese „oft vielschichtiger und komplexer“ seien, „als sie auf den ersten Blick für Außenstehende erscheinen“. Sie bedankte sich auch für alle weiteren neue Meldungen. In einem späteren Kommentar hieß es, dass eine erhöhte Zahl an Rückmeldungen durch die Seller dabei helfen könne, „die Dringlichkeit des Anliegens zu verdeutlichen“. Nach Wortmeldung wurden dann auch einzelne Seller-Konten zur Prüfung an das Technik-Team weitergeleitet.
So helfen sich Seller selbst
Laut den Kommentaren gibt es auch Händlerinnen und Händler, die selbstständig Maßnahmen ergriffen haben, um sich vor solchen oder ähnlichen Abmahngefahren zu schützen. Ein Seller berichtete etwa, dass er im Bereich „Rechtliche Bestimmungen“ unter „Hinweise des Verkäufers“ nochmals die eigenen Unternehmensinformationen hinterlegt habe. Dort stehen sie in einer Reihe mit weiteren rechtlichen Infos, wie etwa der Widerrufsbelehrung oder Hinweisen zum Versand.
Ein anderer Seller kommentiert, dass er auf seinen Produktseiten unter „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ in „Zusätzlichen Angaben“ darauf verweist, dass das Impressum auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden ist. Die AGB selbst sind daneben direkt verlinkt.
Bis dato gibt es keine offizielle Meldung, dass das Problem im System von Ebay behoben werden konnte. Wir haben Ebay zum Thema angefragt und werden weiter berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
tatsächlich ist es leider so, dass Händler auch für (technische) Fehler der Plattformen haften. So sind Nutzer der Plattformen dazu verpflichtet, ihre Angebote regelmäßig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. In folgendem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen zusammengefasst: Warum müssen Händler:innen für die Fehler von Ebay & Co. haften?
Beste Grüße
die Redaktion
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben