Neue Abmahngefahr auf Ebay: Fehlende Angaben verärgern Händler

Veröffentlicht: 03.03.2025
imgAktualisierung: 03.03.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 3 Min.
03.03.2025
img 03.03.2025
ca. 3 Min.
Logo des Online-Marktplatzes Ebay auf einem Bildschirm.
rootstocks / Depositphotos.com
Bei vielen Ebay-Sellern scheinen derzeit wichtige Informationen nicht ausgespielt zu werden. Das führt zu erhöhter Angst vor Abmahnungen.


Im System von Ebay scheint es derzeit ein Problem zu geben, das unter Umständen schwerwiegende Folgen haben könnte: Im Diskussionsforum des Online-Marktplatzes berichtete ein Seller kürzlich, dass bei vielen gewerblichen Händerinnen und Händlern im Impressum die Adresse fehlt.

Angaben auf der Ebay-Produktseite fehlen

Konkret betroffen ist offenbar nicht das Impressum, das sich über das Händler-Profil erreichen lässt. Dort seien alle Angaben zum entsprechenden Unternehmen korrekt hinterlegt. Anders sieht das wohl aber auf den Produktseiten aus: Im Bereich „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ finden sich die „Kontaktinformationen des Verkäufers“. Via Klick öffnet sich ein neues Pop-up-Fenster mit entsprechenden Details – hier sei unter dem Stichwort „Adresse“ bei einigen Sellern neuerdings nicht die komplette Anschrift, sondern lediglich der Verweis „Germany“ zu finden.

Seit wann die Adressangaben fehlen, ließ sich nicht genau sagen. Auf folgendem Screenshot ist die ungenaue Information bzw. der Hinweis „Germany“ unter dem Adresseintrag eines betroffenen Verkäufers zu sehen. (Die weiteren Händler-Details wurden im Screenshot unkenntlich gemacht.)

Screenshot der fehlenden Informationen auf Ebays Produktseiten

Erhöhte Abmahngefahr für Händlerinnen und Händler

Der Hinweis im Diskussionsforum wurde schnell von zahlreichen Händlerinnen und Händlern bestätigt. Auch Mitglieder aus dem Top-Mentoren-Team sowie aus dem Support-Team von Ebay meldeten sich unter dem Beitrag zeitnah zu Wort – das Problem wurde demzufolge an die entsprechenden Stellen weitergeleitet, um es abklären und lösen zu lassen. 

Dringlich ist der Fall gerade deshalb, weil durch die fehlenden Angaben das Risiko einer Abmahnung für Händlerinnen und Händlern steige: Der Name und die Anschrift gehören ebenso zu den Pflichtangaben im Impressum wie beispielsweise die Daten für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme oder auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) und/oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, soweit vorhanden.

Tipp für Händlerinnen und Händler: Welche Angaben im Impressum Pflicht sind, welche Fehler häufige begangen werden und wie ein Muster-Impressum aussieht, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst: >> Ist dein Impressum auf dem aktuellsten Stand? <<

Zwei-Klick-Regel beim Impressum

Grundsätzlich ist die Regel, dass das Impressum für Verbraucherinnen und Verbraucher schnell zugänglich sein muss: Zwei Klicks müssen in der Praxis genügen, um die entsprechenden Informationen zu erreichen. Was bedeutet das nun im aktuellen Fall der fehlenden Ebay-Informationen? – Schließlich liegt das Problem ja „nur“ auf den Produktseiten selbst vor, nicht aber bei den Impressums-Angaben in den Seller-Profilen.

Aus juristischer Perspektive muss jedenfalls von einem erhöhten Abmahnrisiko ausgegangen werden. Denn im Zweifel wissen die Besucherinnen und Besucher einer Produktseite nicht, wo das vollständige Impressum des anbietenden Unternehmens zu finden ist und wie sie es erreichen können. Die Händlerinformationen auf den Artikelseiten sollten daher in jedem Fall vollständig und richtig sein.

Fehlende Lösung sorgt für Unmut

Dass das Problem trotz der zeitlichen Brisanz auch eineinhalb Wochen nach dem Seller-Hinweis noch nicht behoben ist, sorgte mittlerweile für viele unzufriedene Kommentare. 

Eine Mitarbeiterin aus Ebays Community-Team kommentierte, dass man im Haus nochmals auf die Dringlichkeit hingewiesen habe und dass im Hintergrund „an einer zeitnahen Behebung“ gearbeitet werde. Allerdings schrieb sie auch, dass Herausforderungen wie diese „oft vielschichtiger und komplexer“ seien, „als sie auf den ersten Blick für Außenstehende erscheinen“. Sie bedankte sich auch für alle weiteren neue Meldungen. In einem späteren Kommentar hieß es, dass eine erhöhte Zahl an Rückmeldungen durch die Seller dabei helfen könne, „die Dringlichkeit des Anliegens zu verdeutlichen“. Nach Wortmeldung wurden dann auch einzelne Seller-Konten zur Prüfung an das Technik-Team weitergeleitet.

So helfen sich Seller selbst

Laut den Kommentaren gibt es auch Händlerinnen und Händler, die selbstständig Maßnahmen ergriffen haben, um sich vor solchen oder ähnlichen Abmahngefahren zu schützen. Ein Seller berichtete etwa, dass er im Bereich „Rechtliche Bestimmungen“ unter „Hinweise des Verkäufers“ nochmals die eigenen Unternehmensinformationen hinterlegt habe. Dort stehen sie in einer Reihe mit weiteren rechtlichen Infos, wie etwa der Widerrufsbelehrung oder Hinweisen zum Versand.

Ein anderer Seller kommentiert, dass er auf seinen Produktseiten unter „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ in „Zusätzlichen Angaben“ darauf verweist, dass das Impressum auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden ist. Die AGB selbst sind daneben direkt verlinkt.

Bis dato gibt es keine offizielle Meldung, dass das Problem im System von Ebay behoben werden konnte. Wir haben Ebay zum Thema angefragt und werden weiter berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 03.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 03.03.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
Artikel weiterempfehlen
Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
16 Kommentare
Kommentar schreiben

Sille
08.03.2025

Antworten

Hallo, bitte überprüft eure Daten. Meine Adresse wurde wieder ordnungsgemäß eingepflegt, sodass eBay den Fehler korrigiert hat
HB
05.03.2025

Antworten

Habe unsere Anschrift zum Unternehmensnamen geschrieben und da bleibt sie auch, da das Problem nicht neu ist und immer wieder auftaucht
Micha
05.03.2025

Antworten

Ich habe die Unternehmensadresse erstmal ganz pragmatisch an den Anfang der AGB gepackt (über Einstellungen im Verkäuferkonto). Diese wird nun in jedem Artikel auf ebay angezeigt und sollte zumindest die 2-Klick-Regel erfüllen. Oder gibt es hier auch wieder Haarspalterei dazu?
Oliver
05.03.2025

Antworten

Bei mir das selbe, eine sauerei, Ebay nimmt enormes Geld dafür und leistet nichts, wann passiert da mal endlich etwas ?? Mache das Heute auch so wie D. Schäfer zur Sicherheit.
Gr
04.03.2025

Antworten

wer haftet denn in so einem Fall falls es zur Abmahnung kommt? Dass Ebay da was falsch gemacht hat, kann ja nicht dem Verkäufer zur Last gelegt werden, uns sind ja da die Hände gebunden!
Redaktion
05.03.2025
Hallo,
tatsächlich ist es leider so, dass Händler auch für (technische) Fehler der Plattformen haften. So sind Nutzer der Plattformen dazu verpflichtet, ihre Angebote regelmäßig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. In folgendem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen zusammengefasst: Warum müssen Händler:innen für die Fehler von Ebay & Co. haften?

Beste Grüße
die Redaktion
Robert
04.03.2025

Antworten

Da kann ich meinen Vorrednern nur beipflichten, es muss sich grundlegend etwas ändern. Wir als Händler können nicht ständig für die Fehlgriffe von Plattformen wie hier im Falle von Ebay abgemahnt werden. Wann traut sich mal ein Richter den Gesetzeshammer in die richtige Richtung zu platzieren - wie hier Ebay als Beispiel mit einer hübschen Schmerzenssumme abzumahnen. Aber natürlich wird es wieder nur uns kleine Händlerchen treffen. Ich zahle wie CI erwähnte aber auch nichts und unterschreiben werde ich auch nichts, sollte was kommen. Zudem verstehe ich die Aussage von Ebay nicht: "...dass Herausforderungen wie diese oft vielschichtiger und komplexer seien, als sie auf den ersten Blick für Außenstehende erscheinen..." Das ist doch Unsinn. Wenn vor irgendeiner internen Softwareanpassung alle relevanten Impressum-Daten noch ersichtlich waren und danach nicht mehr, muss ich nur den entsprechend geänderten Programmcode wieder rückgängig machen. Leider bemerkt man auch hier, Entscheidungen werden nicht von kompetenten Machern getroffen sondern von Sonstwem.
Cl
04.03.2025

Antworten

Es muss doch mal wieder Richter geben, die tatsächlich Recht sprechen! Wenn ich etwas nicht beeinflussen kann und die Verantwortung für den Fehler nicht bei mir liegt, ist es logisch und einfach richtig, dass der für den Fehler geradesteht, der ihn verursacht hat. Wenn in meiner Wohnung jemand einbricht, jemanden umbringt und flüchtet, bin ich ja auch nicht der Mörder, nur weil mein Name auf dem Klingelschild steht. Obwohl man heutzutage wohl auch das vor Gericht so hinbiegen würde, weil man es sich einfach passend träumt. Kommt bei mir eine Abmahnung rein wegen sowas, zahle ich 0.0 nichts und unterschreibe auch keine Unterlassungserklärung. Irgendwann muss mal gut sein. Es sollte ja auch noch erwähnt werden, dass Ebay auf den vorhandenen Fehler seine Nutzer nicht mal hinweist, dass es im Zweifel gar nicht auffällt. Ich habe das durch Zufall gesehen. Es heisst man kann die kleinen besser erreichen? Ja kann sein, aber dann darf es in so einem Fall einfach keine Strafen oder gar nicht erst Abmahnmöglichkeiten geben.
Friedrich
09.04.2025
Dein Vergleich trifft es nicht, da der Täter ja etwas aktiv verbotenes macht. Wenn du einen Mietwagen genommen hast und die Werkstatt den nicht gut gewartet hast und etwas an der Beleuchtung nicht funktioniert - dann kannst du dies auch nicht beeinflussen und der Fehler läge dann auch nicht bei dir.... Trotzdem musst du dafür geradestehen, wenn du nachts ohne Licht unterwegs bist. Dann erkläre mal der Polizei die dich anhält, dass du deren Bußgeld nicht bezahlen wirst und darauf hoffen, dass es ja bei deinen eingelegten Widersprüchen einen Richter geben wird, der tatsächlich Recht sprechen wird. Die Rechtsprechung sagt, wie vor dem Losfahren das Auto auf Verkehrstauglichkeit (Beleuchtungsanlage, Räder) kontrollieren, werktäglich deine online Angebote kontrollieren.
Detlev Schäfer
04.03.2025

Antworten

Ich habe das Problem ebenfalls und das Impressum zusätzlich im Kopf der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzt. Dazu ein Verweis darauf in der 1. Zeile der Rechtlichen Informationen. Des Weiteren habe ich Screenshots davon gemacht und diese meinem RA als Nachweis zugesandt, um bei einer mögl. Abmahnung der Unterstellung zu entgegnen, ich hätte dies nachträglich gemacht.
Detlev Schäfer
05.03.2025
Im Anschluss daran habe ich mich mit der Ebay Hotline in Verbindung gesetzt. Nach Weiterleitung in die Fachabteilung sagte man mir (erwartungsgemäß), dass das Problem bekannt sei und man "fieberhaft" daran arbeite es zu beheben. Man wolle mich auf die Betroffenen-Liste setzen, ich könne darauf verweisen. Heute, am 05.03., ist das Problem noch unbehoben.
cf
04.03.2025

Antworten

Meinung: In solchen Fällen, in denen der Marktplatz eindeutig einen Fehler gemacht hat, sollten die Abmahnkosten und alles was dazugehört (inkl. Unterlassungserklärungen) ausschließlich vom Marktplatz getragen werden. Gerechtigkeit ist, wenn der Verursacher die Konsequenzen tragen muss. Die Händler haben in solchen Fällen ja keinen Einfluss, sofern die Daten zuvor korrekt hinterlegt wurden. Das gilt meiner Meinung nach für all diese Fälle die amazon, ebay und Co verursachen.
Viva
04.03.2025
Das wäre zu schön, um wahr zu sein. Mit den Großen streitet es sich viel schwieriger als mit den kleinen Händlern.
Friedrich
09.04.2025
Es würde in einem Fall zwar auch die Treffen, die mit viel Aufwand auch an anderer Stelle für die Angaben gesorgt haben - würde aber den internen Bearbeitungsprozess sehr beschleunigen: Wie in der realen Welt, wenn der Marktplatz nicht für ein sicheres Einhalten der gesetzlichen Vorschriften sorgen kann, dann wird er halt auf Anweisung der Behörden geschlossen, bis das Problem gelöst ist. Leider fühlt sich da keine Aufsichtsbehörde zuständig - und somit droht daher den einzelnen Händlern das Risiko. Es ist ja auch viel lukrativer vielen kleinen Händlern Briefe zukommen zu lassen - statt nur einem großen Plattformbetreiber - übrigens auch für die ganzen vielen, vielen Anwälte, die die betroffenen Händler anschließend vertreten dürfen. Also mit dem bestehenden System haben alle einen Vorteil - außer den Händlern.
K.I
04.03.2025

Antworten

Meinung: Das Problem wäre kein Problem wenn in Deutschland nicht die Möglichkeit bestehen würde den schuldlosen Händler dafür abzumahnen!!! Er kann nichts für technische oder Softwarefehler auf Plattformen! Und dann noch eine Unterlassungserklärung unterschreiben???? Die deutschen Gesetze sind auch in diesen Punkten einfach nur zum k..... Es gibt kein Fachpersonal mehr in Deutschland - dafür aber Lobbyisten!
Friedrich
09.04.2025
Auch wenn ich mich damit bestimmt nicht beliebt mache, ja ist halt nicht schön - aber statt über die Regeln zu meckern - und Risiken in Kauf zu nehmen - bräuchten doch nur ganz viele von den Händlern mal gemeinsam das eigentliche Problem angehen und die ebay Rechtsabteilung und Salesabteilung in den Wahnsinn treiben. Alle Angebote so lange aussetzen, und für die Zeit das Verkaufsabo nicht zahlen.....jeweils Anträge dazu einreichen mit Frist zur Beantwortung....Kosten für die Wiedereinstellung in Rechnung stellen..... Nur das würde helfen, wenn ebay sofort einen deutlichen Rückgang der Provisionen hat - nur dann schrillen dort die Alarmglocken. Alles andere ist hier das übliche Gejammer. Wenn du einen Mietwagen im Straßenverkehr bewegst und die den dort schlecht gewartet haben sollten und ein Blinklicht einen Masseschluß hast, wirst du auch kaum die Polizei überzeugen können, dass du schuldlos bist, vor allem wenn das Problem schon seit Tagen auftritt. Mindestens täglich vor Fahrtantritt kontrollieren.... Genauso sehen es de Gerichte mit den Angeboten.....werktäglich zu kontrollieren - und wenn es nicht vorschriftsmäßig ist - erstmal vom Netz nehmen, egal, ob du oder jemand anders es verbockt hat. Daher zusammenhalten und ALLE die Angebote pausieren, Werbung stoppen und dann überrascht sein, wie schnell eine Lösung gefunden sein wird. Dazu Luft machen als Pressemeldung über alle Kanäle, so dass es die Meldung über ein Versagen einer solchen großen Firma schön in die Medien schafft. Dazu über Social Media am besten in Englsich Luft machen, dass man in der US-Zentrale aufwacht und sich mal mit Fragen ans deutsche Management wendet. Das führt zu einer Priorisierung.