Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Miele greift wieder durch: Teure Abmahnungen wegen falscher Herkunft und Preis-Tricks

Veröffentlicht: 18.09.2026
imgAktualisierung: 18.09.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
18.09.2026
img 18.09.2026
ca. 3 Min.
Miele Logo am Blauen Himmel
JHVEPhoto / Depositphotos.com
Die Abmahnungen von Miele häufen sich wieder. Online-Händler:innen werden auch wegen Re-Importen oer falschen UVPs zur Kasse gebeten.


Der Hausgeräte-Riese Miele geht aktuell wieder verstärkt gegen Online-Händler:innen vor. Die Vorwürfe reichen von unzulässigen Re-Importen über erfundene UVP-Angaben bis hin zu irreführender Werbung mit dem Siegel „Deutsche Marke“. Wer Miele-Zubehör verkauft, sollte dringend aufpassen.

Re-Importe und Preis-Tricks bei Staubsaugerbeuteln

Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG (vertreten durch BRANDI Rechtsanwälte)
Wie viel? 3.000 Euro - 4.000 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Miele-Angeboten

Miele fordert von einem Seller auf Amazon über 3.500 Euro, weil diese Staubsaugerbeutel unter der Marke Miele vertrieben haben soll, die gar nicht für den europäischen Markt bestimmt waren. Solche sogenannten Re-Importe verletzen das Markenrecht, wenn der Hersteller dem Verkauf im Europäischen Wirtschaftsraum nicht zugestimmt hat. Zudem wird vorgeworfen, mit einem durchgestrichenen Durchschnittspreis einen falschen Rabatt von drei Prozent vorgetäuscht zu haben.

Ein weiterer Online-Shop geriet ins Visier, weil er Staubsauger- und Spülmaschinenzubehör aus China als „Deutsche Marke“ und „German Power“ anpries. Sogar die schwarz-rot-goldene Flagge kam bei den Produktbildern zum Einsatz. Miele stuft dies als bewusste Irreführung der Kundschaft ein, da diese bei solchen Hinweisen von einer Herstellung in Deutschland ausgeht.

Im dritten Fall soll ein Verkaufsaccount Miele-Entkalkungstabletten mit falschen Daten auf Amazon gelistet haben. Es wird vorgeworfen, eine fremde Marke und falsche Identifikationsnummern genutzt zu haben, um Preisvergleiche mit der Konkurrenz zu erschweren. Geliefert wurden bei einem Testkauf dann aber echte Miele-Tabletten. Hinzu kam ein angeblicher Rabatt auf eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von knapp 34 Euro. Da Mieles echte UVP für dieses Produkt bei knapp 20 Euro liegt, wird auch diese Werbung als irreführend abgemahnt.

Unzulässige Heilversprechen bei Ashwagandha

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e. V.
Wie viel? 416,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Shops für Nahrungsergänzungsmittel  

Wer Nahrungsergänzungsmittel verkauft, bewegt sich rechtlich oft auf dünnem Eis. Das zeigt eine aktuelle Abmahnung, bei der einem Online-Shop wegen der Bewerbung von Ashwagandha-Pulver Kosten in Höhe von gut 400 Euro in Rechnung gestellt werden. Vorgeworfen wird die Nutzung von unzulässigen gesundheits- und krankheitsbezogenen Angaben. So hieß es in der Werbung unter anderem, das Pulver helfe nachweislich, Stress, Angst und Depressionen zu reduzieren oder Schlaflosigkeit zu lindern. Laut Gesetz ist es jedoch streng verboten, Lebensmitteln Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten zuzuschreiben.

Fehlerhafte Energielabel bei Klimageräten

Wer mahnt ab? Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e. V.
Wie viel? 390,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Elektrogeräten

Der Verkauf von kennzeichnungspflichtigen Elektrogeräten erfordert große Sorgfalt. In diesem Fall wird einer handelnden Person auf Ebay vorgeworfen, bei einem Raumklimagerät ein falsches Energielabel abgebildet zu haben. Konkret wurde das Spektrum der Effizienzklassen unzutreffend dargestellt, nämlich von A bis G statt der aktuell gültigen Skala von A+++ bis D. Dadurch wurde der falsche Eindruck erweckt, das Gerät habe die beste Effizienzklasse, obwohl es sich eigentlich im Mittelfeld befindet. Zudem war beim Kaufprozess das vorgeschriebene Produktdatenblatt falsch verlinkt und zeigte stattdessen die Daten einer Waschmaschine an. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 18.09.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben