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Neue Masche: Massenhaft DSGVO-Abmahnungen zielen auf Website-Betreiber ab

Veröffentlicht: 04.12.2024
imgAktualisierung: 04.12.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.12.2024
img 04.12.2024
ca. 2 Min.
Ein Goldfisch schwimmt als Hai verkleidet im Wasser
SergeyNivens / Depositphotos.com
Aktuell sind Abmahnungen im Umlauf, die von einer Datenschutzorganisation stammen sollen. Echt oder Google Fonts-Welle 4.0?


Nach den berüchtigten Google-Fonts-Abmahnungen, die Tausende Website-Betreiber in Panik versetzten und sich später als massenhafter Rechtsmissbrauch entpuppten, sorgt nun eine neue Reihe von Abmahnungen für Fragezeichen und Verunsicherung: Schreiben von DSGVOcheck.org. Was steckt dahinter, und wie kann man sich schützen?

DSGVOcheck.org droht mit hohen Bußgeldern

Derzeit kursieren Abmahnungen, die von der Organisation „DSGVOcheck.org“ und unterzeichnet von einem Mag. Roland Schneider LCC stammen. Diese E-Mails richten sich an Website-Betreiber und thematisieren vermeintliche Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Abmahnungen per E-Mail – die nicht selten im Spam-Ordner landen – listen diverse potenzielle Verstöße gegen die DSGVO auf, wie etwa unzureichende Informationen zu Cookies oder fehlende Widerrufsmöglichkeiten. Ob diese Schreiben seriös oder rechtlich fundiert sind, ist jedoch fraglich.

Auffälligkeiten in den Abmahnungen

Es gibt Hinweise darauf, dass es sich um unberechtigte Abmahnungen handeln könnte, die kritisch geprüft werden sollten. Auffällig ist, dass die Absenderinformationen häufig wechseln und nicht eindeutig zugeordnet werden können. Dies könnte Zweifel an der Seriosität wecken. Die Schreiben beziehen sich zwar auf mögliche Bußgelder, um den Druck auf die Empfänger zu erhöhen. Allerdings werden keine Kosten verlangt, sondern lediglich auf die eigene Website verwiesen, auf der ein kostenloser Scan-Service zur Verfügung stehen soll. „Bitte nutzen Sie dieses Tool, um Ihre Website zeitnah zu prüfen und die notwendigen Gegenmaßnahmen einzuleiten“, heißt es in den Schreiben, die unserer Redaktion vorliegen.

Auch die Website der Absenderorganisation selbst scheint potenziell problematisch: Dort fehlen ihrerseits zentrale Elemente, die für eine datenschutzkonforme Gestaltung erforderlich wären, was die Glaubwürdigkeit zusätzlich beeinträchtigt. Die automatische Einstufung als Spam deutet darauf hin, dass viele dieser E-Mails potenziell unseriös sind. Ob die Fälle gezielt adressiert werden oder die Abmahnungen wahllos verschickt werden, bleibt unklar.

Checkliste für Betroffene: Umgang mit DSGVO-Abmahnungen von DSGVOcheck.org

  1. Ruhe bewahren und keine vorschnellen Maßnahmen ergreifen
    Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen. Zunächst sollte die Abmahnung aufmerksam gelesen und die genauen Vorwürfe geprüft werden. Wenn die E-Mail automatisch im Spam-Ordner gelandet ist, könnte dies ein Hinweis auf unseriöse Absender sein.
     
  2. Kritische Prüfung der Vorwürfe
    Handelt es sich um allgemeine oder spezifische Verstöße? Sind die genannten Probleme tatsächlich auf der Website vorhanden? Idealerweise sollte eine Kanzlei oder eine Datenschutzbeauftragte kontaktiert werden, wenn Unsicherheiten bestehen.

    Alternativ sollten die Vorwürfe in der Abmahnung zum Anlass genommen werden, die Datenschutzkonformität der Website genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Ob das in der Mail vorgeschlagene Tool hierfür die richtige Wahl ist, ist zu bezweifeln. Hier sollte man lieber auf Fachexpertise setzen, die zudem eine Haftungsübernahme garantiert.
     
  3. Verdachtsfälle melden
    Falls sich der Eindruck verfestigt, dass es sich um eine unseriöse oder rechtswidrige Abmahnung handelt, sollte der Vorfall den Datenschutzbehörden und/oder den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.

Veröffentlicht: 04.12.2024
img Letzte Aktualisierung: 04.12.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Christian Groll
05.12.2024

Antworten

Ich habe die am Sonntag bekommen , als Mail Absender info@buchtipp24.com , es gibt keine Webseite mit diesem Namen . Fraglich ist was nun zu tun ist , die 14 Tage sind bald vor.
Günter
06.12.2024
bei mir: info@sendemail48.com und info@sendemailfast12.com kein Impressum und keine ladungsfähige Anschrift auf der Webseite. Das ist für mich eindeutig ein spamender Abzocker und ich mache gar nichts.
Günter
05.12.2024

Antworten

Wir haben die "Abmahnung" gleich zweimal bekommen, beide natürlich im Spam gelandet. Die Anschrift allein ist schon mehr als auffällig: 1234 Divi St #1000, San Francisco, CA 94220, Vereinigte Staaten Es gibt keine Divi Street in San Francisco, dafür aber hunderte Webseiten mit dieser Anschrift.