Nach den berüchtigten Google-Fonts-Abmahnungen, die Tausende Website-Betreiber in Panik versetzten und sich später als massenhafter Rechtsmissbrauch entpuppten, sorgt nun eine neue Reihe von Abmahnungen für Fragezeichen und Verunsicherung: Schreiben von DSGVOcheck.org. Was steckt dahinter, und wie kann man sich schützen?
DSGVOcheck.org droht mit hohen Bußgeldern
Derzeit kursieren Abmahnungen, die von der Organisation „DSGVOcheck.org“ und unterzeichnet von einem Mag. Roland Schneider LCC stammen. Diese E-Mails richten sich an Website-Betreiber und thematisieren vermeintliche Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Abmahnungen per E-Mail – die nicht selten im Spam-Ordner landen – listen diverse potenzielle Verstöße gegen die DSGVO auf, wie etwa unzureichende Informationen zu Cookies oder fehlende Widerrufsmöglichkeiten. Ob diese Schreiben seriös oder rechtlich fundiert sind, ist jedoch fraglich.
Auffälligkeiten in den Abmahnungen
Es gibt Hinweise darauf, dass es sich um unberechtigte Abmahnungen handeln könnte, die kritisch geprüft werden sollten. Auffällig ist, dass die Absenderinformationen häufig wechseln und nicht eindeutig zugeordnet werden können. Dies könnte Zweifel an der Seriosität wecken. Die Schreiben beziehen sich zwar auf mögliche Bußgelder, um den Druck auf die Empfänger zu erhöhen. Allerdings werden keine Kosten verlangt, sondern lediglich auf die eigene Website verwiesen, auf der ein kostenloser Scan-Service zur Verfügung stehen soll. „Bitte nutzen Sie dieses Tool, um Ihre Website zeitnah zu prüfen und die notwendigen Gegenmaßnahmen einzuleiten“, heißt es in den Schreiben, die unserer Redaktion vorliegen.
Auch die Website der Absenderorganisation selbst scheint potenziell problematisch: Dort fehlen ihrerseits zentrale Elemente, die für eine datenschutzkonforme Gestaltung erforderlich wären, was die Glaubwürdigkeit zusätzlich beeinträchtigt. Die automatische Einstufung als Spam deutet darauf hin, dass viele dieser E-Mails potenziell unseriös sind. Ob die Fälle gezielt adressiert werden oder die Abmahnungen wahllos verschickt werden, bleibt unklar.
Checkliste für Betroffene: Umgang mit DSGVO-Abmahnungen von DSGVOcheck.org
- Ruhe bewahren und keine vorschnellen Maßnahmen ergreifen
Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen. Zunächst sollte die Abmahnung aufmerksam gelesen und die genauen Vorwürfe geprüft werden. Wenn die E-Mail automatisch im Spam-Ordner gelandet ist, könnte dies ein Hinweis auf unseriöse Absender sein.
- Kritische Prüfung der Vorwürfe
Handelt es sich um allgemeine oder spezifische Verstöße? Sind die genannten Probleme tatsächlich auf der Website vorhanden? Idealerweise sollte eine Kanzlei oder eine Datenschutzbeauftragte kontaktiert werden, wenn Unsicherheiten bestehen.
Alternativ sollten die Vorwürfe in der Abmahnung zum Anlass genommen werden, die Datenschutzkonformität der Website genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Ob das in der Mail vorgeschlagene Tool hierfür die richtige Wahl ist, ist zu bezweifeln. Hier sollte man lieber auf Fachexpertise setzen, die zudem eine Haftungsübernahme garantiert.
- Verdachtsfälle melden
Falls sich der Eindruck verfestigt, dass es sich um eine unseriöse oder rechtswidrige Abmahnung handelt, sollte der Vorfall den Datenschutzbehörden und/oder den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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