Kundenbewertungen ohne Beleg
Wer mahnt ab? Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Wie viel? 350 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen mit Bewertungsfunktion
Ein Anbieter von Dienstleistungen stellte ein paar besonders gute Bewertungen auf seiner Webseite zur Schau. Dabei klärte er nicht darüber auf, ob eine Überprüfung der Bewertungen durchgeführt wird, sodass Verbraucher:innen sicher sein können, dass es sich um echte Bewertungen handelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte den Händler ab.
Wer Bewertungen auf seiner Webseite zur Verfügung stellt, muss darüber aufklären, ob eine Überprüfung auf Echtheit stattgefunden hat. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale gilt dies nicht nur bei der regulären Bewertungsübersicht, sondern auch bei der gesonderten Darstellung einiger ausgewählter Bewertungen.
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